Schüttemeister

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
  • Schüttmeister oder oder "Befehlighaber":


Ableitung
  • Schütt (ndd.) = Sperrbrett beim Wasserstau (bewegliches Wasserwehr, Schleuse), Endbrett am Kastenwagen
    • schütten (ndd.) = wasser stauen
    • schütten (ndd.) = Vieh pfänden (und im Stall wegsperren)
  • Schütte (ndd.) = Schütze, Mitglied einer Schützenbruderschaft


Schüttmeister (Beruf)
  • Amtsträger im alten Ostfriesland


Beispiele, Hinweise

Im 16. Jhdt. (seit 1540) gab es diese Bezeichnung für Personen, welche polizeiliche Funktionen erfüllten. Sie hatten in Städten Bürger im Waffenhandwerk zu unterrichten und den Wachdienst zu organisieren. Als Befehlshaber achtete sie darauf, dass die Bürger ihre Waffen in gutem Zustand hielten.

In Leer hatten die Schüttmeister noch 4 Poelrichter (um 1735 Bauerrichter) zur Seite welche wohl für das Gewerbewesen und die Marktordnung zuständig waren.

Als Ostfriesland ab 1744 zu Preußen gehörte, blieb das Amt des Schüttemeisters erhalten. Die Amtsträger waren für die in früheren Rechtssatzungen festgelegten Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. In der Zeit der Zugehörigkeit Ostfrieslands zu Frankreich wurden die kommunalen Amter anders vergeben.