Neustadt (Ostholstein)
Neustadt ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Neustadt. |
Hierarchie
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Schleswig-Holstein > Kreis Ostholstein > Neustadt
Einleitung
Preußische Verwaltungseinbindung
- 1895 Neustadt/Holstein, Stadt / Stadtgemeinde in Deutschland, Königreich Preussen, Provinz Schleswig-Holstein, Kreis Oldenburg (Holstein), Amt Neustadt (Holstein), an der Ostsee in der Lübecker Bucht
- Besonderheit: Neustadt/Holstein ist Stadt seit 1244; Seebad; 4 km im Ost-Süd-Ost Leuchtturm Pelzerhaken.
- Gesamtumfang: 1688,7 ha, (1895) 9 Wohnplätze, 499 Gebäude,
- Zuständigkeit/Einrichtungen: AGer Neustadt/Holstein, Standesamt Neustadt/Holstein, ev. Pfarrkirche, Krankenhaus, Provinzial-Pflegeanstalt, Hauptzollamt (Grenze), Gerichtsgebäude, Gefängnis (Polizeigefängnis), Vorschussverein, Badeanstalt, Vizekonsulat von Schweden, Postbezirk, Telegrafenamt, Eisenbahnstation Linie Neumünster <> Neustadt/Holstein u. Neustadt/Holstein <> Oldenburg/Holstein der Preuss. Staatsbahn (Bhf-Gebäude).
- Einwohner: 4.142 (4.142 Ev., 37 Kath., 10 Juden; 1803: 1.596 Ew.)
- Gewerbe: Fabrikation (Schmirgelpapier, Leinen, Wagen, Tabak, Zigarren, Zucker, Seife), Sägemühle (Dampfbetrieb), Giesserei (Eisen), Tuchmacherei, Mühle, Scheune, Wärterbude, Handel (Holz, Kohle, Getreide, Prod., Fische), guter Hafen, Lootsen-Station, Schiffahrt (1 Schiff), Schiffbau, Fischerei,
- Quelle: Hic Leones
Bevölkerungsverzeichnisse
Einwohner
- 1833 Einwohner: 1.800 [1]
- 1872 Einwohner: 4.074 [2]
- 1895 Einwohner: 4.142 (Quelle: Hic Leones)
Kirchenbücher
- Kirchenbücher ev. Taufen ab 1649, Trauungen ab 1653, Begräbnisse ab 1653
Kirchenbuchstatistik 1670 – 1769
- Neustadt (Ostholstein)/Statistik der Geborenen 1670-1769 (Knaben, Mädchen, Soldaten, Uneheliche, Zwillinge)
- Neustadt (Ostholstein)/Statistik der Kopulierten 1670-1769 (Gasamt und Militär)
Politische Einteilung
Allgemeine Information
Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit
Geschichte
Ratsverwaltung
Der Rat bestand bei der Gründung aus 2 Bürgermeistern, 8 Ratsherren und einem Stadtschreiber. Bürgermeister und Rat konnten mit Zustimmung der Landesherrschaft gewählt werden.
Der Magistrat konnte die Innungen priviledieren. Von Alters her hatten die Mitglieder des Rates verschiedene Ländereien zum Nießbrauch, die war durch direkte Geldbesoldung ersetzt worden.
Ab dem 18. Jhdt wurden die Bürgermeister direkt von der Landesherrschaft eingesetzt. Wurde eine Ratsherrenstelle vacant, hatte der Rat 3 Kandidaten der Landesherrschaft zur Auswahl vorzuschlagen, welche dann einen Kandidaten ernannte.
Seit 1705 besteht der Rat aus einem Bürgermeister, einem Syndikus, welcher zugleich als Ratsmitglied Sitz und Stimme hat, und 3 Ratsmännern, denen noch ein Stadtschreiber zugeordnet ist.
Schiedsgericht
Das Prätoramt (Schiedsmann) wechselte unter den 4 Ratsherren jeweils zu Petri (22. Februar), da dann der abgehende Richter von den erhobenen Brüchten Rechnung abzulegen hatte.
Alle Sachen die zur Polizei gehörten oder von weniger Erheblichkeit waren und die Summe von 5 Rt nicht überstieg, wurden vom Prätor bearbeitet. Waren die Parteien mit dessen Entscheidung nicht einverstanden, konnte Klage beim Niedergericht angestrengt werden.
Niedergericht
Das Niedergericht hielt seine Sitzungen im Rathaus ab und bestand aus dem Prätor und demjenigen Ratsmann, welcher beim nächsten Präturwechsel dies Amt zu übernehmen hatte. Der Syndikus führte das Protokoll und wude dann durch den Stadtschreiber vetreten, wenn er selbst als Prätor amtierte.
Stadtschreiber
Der Stadtschreiber hat die Aufgabe, die vom Syndikus entworfenen Schreiben in´s Reine zu bringen und in dessen Abwesenheit Protokoll zu führen, sowie die Register zu den Stadteinnahmen zu führen.
Kassierer
Der Kassierer führt die Rechnungen.
Innungen
- Das Schneideramt ist die älteste Innung deren Amtsrolle von 1443 auf die ältere von 1411 hinweist, und sollen seit Erbauung der Stadt tätig gewesen sein.
- Die Fischereizunft ist die ansehnlichste und beträchtlichste Innung, ihre Rolle wurde bereits 1474 vom Magistrat bestätigt.
- Den Schustern wurde wurde ihre Amtsrolle zuerst von Herzog Friedrich im Jahre 1625 erteilt.
- Die Leineweber empfingen ihre Amtsrolle zunächst vom Magistrat im Jahre 1661, bestätigt 1705.
- Da die Ämter der Bäcker, der Tiscler und der Schmide ihre Amtsladen nebst Dokumenten 1750 durch die griße Feuersbrunst verloren, wurden ihnen ihre Amtsrollen erneuert.
- Alle Ämter, bis auf das der Schuster, hatten an die Kirche Wachslichter zu liefern.
- Von den beiden Totengilden ist die älteste, welche zugleich Brandgilde ist im Jahre 1706 die jüngere am 05.06. 1754 gestiftet worden.
- Eine Fuhrrolle (der Fuhrleute) wurde schließlich zur Bequemlichkeit der Reisenden 1756 angeordnet. [3]
Berühmte Personen
- Langemack, Johann, (V: Hauptprediger zu Neustadt Michael Langemack) geboren 1655, den 7. Apr. zu Neustadt im Hollstein, Hauptprediger in Neustadt bis 1712 [4], starb als Diaconus zu Colmar 1712, den 27. September. (Johann Peter Mählers Einleitung in die Lieder-Geschichte. Mülheim am Rhein 1762).
Maße und Gewichte
Herzog Karl Friedrich von Schleswig-Holstein-Gottorf (1702 bis 1739) hatte die Berechtigung und Stempelung aller im ganzen Land einzuführenden gleichen Meßgefäße, Gewichte und Ellenmaße dem Magistrat zu Kiel und Neustadt ausschließlich anvertraut.
Genealogische und historische Quellen
Genealogische Quellen
Bibliografie
Bibliografie-Suche
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Archive
- Das Stadtarchiv, das zusammen mit der Volkshochschule hauptamtlich betreut wird, hat durch den Stadtbrand von 1817 Bestandseinbußen erlitten. Es wurde in den Jahren 1913/14 einer Neuordnung unterzogen. Die städtischen Urkunden und Akten lagern im Rathauskeller; mittelfristig ist jedoch die Verlegung des Stadtarchivs in ein zu sanierendes historisches
Gebäude am Kremper Tor vorgesehen. Die ältesten Urkunden reichen bis in die Mitte des 14.Jahrhunderts zurück.
Fußnoten
Weblinks
Offizielle Webseiten
Genealogische Internetseiten
Historische Webseiten
Heimatforschung in der Grafschaft Bentheim
Zufallsfunde
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Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
<gov>NEUADTJO54JC</gov>