Lohnherr
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
- Lohnherr, Bedeutung im 18. Jhdt
- der seinen Leuten Lohn gibt (Gegensatz zu Lohnknecht); Handwerksmeister.
- Früher in manchen Städten ein Mitglied der Obrigkeit (gewählter Stadtrat, Kämmerer), das die Aufsicht über die Wege, Straßen, öffentliche Gebäude u.s.w. führte und die städtischen Lohnarbeiter (Tagelöhner) unter sich hatte. [1]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. (Leipzig 1854)