Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/015
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884 | |
<<<Vorherige Seite [014] |
Nächste Seite>>> [016] |
Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Regierungsblatt.
die Prüfungen für einige Stellen des niederen Verwaltungsdienstes betreffend.
Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs sind für diejenigen Stellen im Ressort der Section für innere Verwaltung des unterzeichneten Ministeriums, zu deren Erlangung nach der Verordnung vom 9. December 1882, die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend, (Regierungsblatt I Nr. 25), der Nachweis einer bestandenen Prüfung erforderlich ist, die nachfolgenden Prüfungs-Vorschriften erlassen worden:
I. | Die Bewerber um die Stellen des Oeconomiegehülfen an dem Gefängniß zu Mainz (Ord.-Nr. 10 des Verzeichnisses der den Militäranwärtern vorbehaltenen Dienststellen), der ersten und zweiten Bureaugehülfen bei dem Landeshospital und der Landesirrenanstalt, (Ord.-Nr. 11 und 12 daselbst), des Verwalters und des Bureaugehülfen am akademischen Hospital der Landesuniversität (Ord.-Nr. 18 und 19 daselbst), und |