Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911/LV

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Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911
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      Für das Herzogtum Sachsen-Coburg bestehen Amtsgerichte in:

    Coburg,
    Königsberg (Franken),
    Neustadt (Hzt. Coburg),
    Rodach und
    Sonnesfeld (Sa.-Coburg),
    welche dem Bezirk des Landgerichts Meiningen zugeteilt sind.

      Beide Herzogtümer gehören zum gemeinschaftlichen Thüringschen Oberlandesgericht Jena.

Herzogtum Anhalt.

      Hauptstadt: Dessau 56.605 Einw.

      Landesfarben: Rot-Grün-Weiß.

Statistisches.

      Das Herzogtum besteht aus einer Anzahl einzeln gelegener Landesteile, in der Hauptsache aus 2 größeren und 5 kleineren, und wird fast ganz von der Provinz Sachsen umschlossen. Der Flächeninhalt beträgt insgesamt 2294,36 qkm.

      Die Volkszählung vom 1. Dezember 1910 ergab 331.128 Einwohner, wovon 161.134 Personen männlichen und 169.994 Personen weiblichen Geschlechts waren. Die durchschnittliche Bevölkerungsstärke beträgt sonach 144 Einwohner pro qkm.

      Bei früheren Volkszählungen betrug die Bevölkerung:

im Jahre 1880 232.592 Einwohner
" " 1890 271.963 "
" " 1900 316.085 "
" " 1905 328.029 "

      Innerhalb der letzten 5 Jahre betrug die Zunahme 3099 Personen (= 0,94 %). Die Bevölkerung gehört fast ausschließlich der evangelisch-lutherischen Religion an, nur 4,89% sind Katholiken und Andersgläubige. Genauere Zahlenangaben über die Verteilung der Bevölkerung nach dem Religionsbekenntnis nach dem Stande vom 1. Dezember 1910 waren bei Drucklegung des Werkes noch nicht bekannt.

Landesvertretung.

      Erblich konstitutionelle Monarchie, Verfassung (Landschaftsordnungen) datiert vom 18. Juli und 31. August 1859. Staatsoberhaupt: Herzog Friedrich, geb. 19. August 1856, vermählt mit Marie, Prinzessin von Baden, geb. 26. Juli 1865:

      Der Landtag besteht aus einer Kammer von 36 auf 6 Jahre ernannten bzw. gewählten Abgeordneten und zwar:

    2 vom Herzog ernannte Mitglieder,
    8 Vertreter der meistbesteuerten Grundbesitzer,
    2 " " " Handel- und Gewerbetreibenden sowie
    14 von den Städten und
    10 vom Lande indirekt gewählte Abgeordnete.

Politische Einteilung.

      Sitz der obersten Landesbehörden ist Dessau. An der Spitze derselben steht das Staatsministerium, welchem das Landgericht, die Staatsanwaltschaft, die Regierung (mit einer Abteilung für das Innere und einer Abteilung für das Schulwesen), die Finanzdirektion, das Konsistorium, die Landrentenbankdirektion, das statistische Bureau, die Behördenbibliothek, das Haus- und Staatsarchiv in Zerbst, die Strafanstalts-Kommission in Dessau, die Herzoglich Anhaltische Zolldirektion in Magdeburg und die Salzwerks-Direktion in Leopoldshall unterstellt sind.

      Das Herzogtum zerfällt in die nachbezeichneten 5 Kreise:

    1. Kreis Ballenstedt
    2. " Bernburg
    3. " Cöthen Die Kreisdirektion für jeden Kreis hat ihren Sitz in
    4. " Dessau der Stadt, nach der der Kreis benannt ist.
    5. " Zerbst

      Die Kreisdirektionen sind der Regierung, Abteilung des Innern, unterstellt, ebenso die Städte Bernburg, Cöthen, Dessau und Zerbst, während alle übrigen Stadt-und Landgemeinden unter Aufsicht der Kreisdirektionen stehen.