Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911/LIX
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Landesvertretung.
Reuß ä. L. ist eine erblich konstitutionelle Monarchie, Verfassung datiert vom 28. März 1867.
Landesherr: Fürst Heinrich XXIV. Regent: Erbprinz Heinrich XXVII. von Reuß jüngerer Linie, geb. 10. November 1858.
Die Landesvertretung besteht aus 12 Abgeordneten, von denen 3 vom Fürsten ernannt werden und die übrigen teils vom Grundbesitz, teils von den Städten, teils von den Landgemeinden indirekt auf 6 Jahre gewählt werden.
Politische Einteilung.
Die oberste Verwaltungsbehörde für alle Zweige bildet die Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung in Greiz mit dem Regierungspräsidenten. Das Fürstentum bildet für die Verwaltung einen Landratsamtsbezirk (Sitz in Greiz).
Die Stadtgemeinden (Stadtrate) unterstehen in erster Instanz „der Fürstlichen Aufsichtsbehörde über städtische Gemeindeverwaltung“, in zweiter Instanz der Fürstlichen Landesregierung.
Die Landgemeinden sind dem Landratsamt in Greiz unterstellt.
Einteilung der Gerichtsbezirke.
Es sind vorhanden 3 Amtsgerichte, nämlich:
- Burgk (Saale),
Greiz und
Zeulenroda,
welche den Bezirk des Fürstl. Reußischen Landgerichts Greiz umfassen. Letzteres ist dem gemeinschaftlichen thüringischen Oberlandesgericht Jena unterstellt.
Fürstentum Reuß jüngerer Linie.
Hauptstadt: Gera 49 283 Einw.
Landesfarben: Schwarz-Rot-Gelb.
Statistisches.
Das Fürstentum zerfällt in 2 Hauptteile (den Ober- und Unterländischen Bezirk) sowie mehrere kleinere Landesteile und umfaßt zusammen ein Gebiet von 826,71 qkm mit 152.752 Einwohnern (laut Volkszählung vom 1. Dezember 1910), davon 74.345 Personen männlichen und 78.407 weiblichen Geschlechts. Die Durchschnitts-Bevölkerungsstärke beträgt pro qkm 185 Einwohner.
Bei früheren Volkszählungen wurden ermittelt:
im | Jahre | 1880 | 101.330 | Einwohner |
" | " | 1890 | 119.811 | " |
" | " | 1900 | 139.210 | " |
" | " | 1905 | 144.584 | " |
Gegenüber der Volkszählung von 1905 bedeutet das eine Zunahme von 8.168 Personen (= 5,65%).
Die Verteilung der Bevölkerung nach der Religion ist nach dem Stande vom 1. Dezember 1910 folgende:
147.272 | Evangelische, |
3.498 | Katholische, |
375 | Israeliten sowie |
1.607 | anderen Religionen Angehörige und Konfessionslose. |
Landesvertretung.
Erblich konstitutionelle Monarchie. Verfassung nach dem revidierten Staatsgrundgesetz vom 15. April 1852 mit Abänderungen vom 20. Juni 1856.
Staatsoberhaupt: Heinrich XIV., geb. 28. Mai 1832. Regent: Erbprinz Heinrich XXVII., geb. 10. November 1858.
Die Landesvertretung setzt sich zusammen aus 16 Abgeordneten und zwar:
- dem Besitzer des Reuß-Köstritzer Paragiums,
aus 3 Abgeordneten der Höchstbesteuerten und
12 durch allgemeine, direkte Wahl auf Jahre zu wählende Abgeordnete.
Politische Einteilung.
Die Staats-Verwaltungsgeschäfte leitet das Staatsministerium zu Gera. Dasselbe besteht aus 5 Abteilungen, nämlich:
1. | für | das | Fürstliche Haus, die Reichsangelegenheiten und die Beziehungen zu anderen Staaten, |
2. | für | das | Innere, |
3. | " | die | Justiz, |
4. | " | " | Kirchen- und Schulsachen, |
5. | " | " | Finanzen. |