Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911/XLV

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Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911
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Großherzogtum Oldenburg.

      Hauptstadt: Oldenburg 30.242 Einw.

      Landesfarben: Blau-Rot.

Statistisches.

      Das Großherzogtum Oldenburg besteht aus 3 von einander getrennt liegenden Gebieten, nämlich:

  1. dem an der Nordsee gelegenen oldenburgischen Stammland Herzogtum Oldenburg,
  2. dem in der preußischen Provinz Schleswig-Holstein unweit der Stadt Lübeck gelegene Fürstentum Lübeck und
  3. dem in der preußischen Rheinprovinz gelegenen Fürstentum Birkenfeld.

      Das Staatsgebiet umfaßt insgesamt eine Fläche von 6.428,34 qkm, welche sich auf die einzelnen Landesteile wie folgt verteilt:

Herzogtum Oldenburg 5.383,85 qkm
Fürstentum Lübeck 541,66 "
" Birkenfeld 502,83 "

      Die Einwohnerzahlen beliefen sich nach den Ermittelungen der Volkszählung vom 1. Dezember 1910:

beim Herzogtum Oldenburg 391.246 Einw.
"   Fürstentum Lübeck 41.300 "
"   " Birkenfeld 50.496 "
Großherzogtum Oldenburg insgesamt 483,042 Einwohner.

      Die Durchschnittsbevölkerungsstärke beträgt sonach 75 Personen pro qkm.

      Bei früheren Volkszählungen wurden festgestellt:

1880 1890 1890 1905
Herzogtum Oldenburg 263.648 279.008 318.434 353.789
Fürstentum Lübeck 35.145 34.718 37.340 38.583
" Birkenfeld 38.685 41.242 43.409 46.484
Großherzogtum Oldenburg 337.478 354.968 399.183 438.856

      Innerhalb der letzten Zählperiode (vom 1. Dezember 1905 bis 1. Dezember 1910) ist sonach eine Zunahme von 44.186 Personen (= 10,07%) erfolgt.

      Den Religionsbekenntnissen nach verteilt sich die Bevölkerung nach dem Stande vom 1. Dezember 1910 wie folgt:

Evangelische Katholische Israeliten Bekenner anderer Religlionen
Herzogtum Oldenburg 291.114 97.089 950 2.093
Fürstentum Lübeck 40.442 811 15 32
" Birkenfeld 40.094 9.608 560 234
Großherzogtum Oldenburg 371.650 107.508 1.525 2.359

Landesvertretung.

      Das Großherzogtum Oldenburg ist eine erblich konstitutionelle Monarchie. Als Verfassung giIt das Staatsgrundgesetz vom 18. Februar 1849, revidiert am 22. November 1852. Staatsoberhaupt: Großherzog Friedrich August, geb. 16. November 1852 vermählt mit Elisabeth, Herzogin von Mecklenburg-Schwerin.

      Als Volksvertretung besteht der Landtag. Derselbe wird gebildet aus einer Kammer und setzt sich zusammen aus 45 Abgeordneten. Diese werden gewählt auf 5 Jahre auf direktem Wege. Ordentliche Landtage sollen in jedem Jahre stattfinden,

      Die Abgeordneten verteilen sich auf das Großherzogtum wie folgt:

Herzogtum Oldenburg wählt 36 Abgeordnete
Fürstentum Lübeck " 4 "
" Birkenfeld " 5 "


      Außer dem Landtage bestehen je ein Provinzialrat für die beiden Fürstentümer Lübeck und Birkenfeld

Politische Einteilung und Angabe der Organisation der Verwaltungsbehörden.

      Die großherzogliche Landesregierung hat ihren Sitz in der Haupt- und Residenzstadt Oldenburg daseIbst befindet sich auch das Staatsministerium, welches die oberste Verwaltung des Großherzogtums ausübt, zugleich auch die oberste Verwaltungsbehörde für das Herzogtum Oldenburg bildet.