Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911/XXXVII

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Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911
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Königreich Sachsen.

      Hauptstadt: Dresden 546.882 Einw.

      Landesfarben: Weiß-Grün.

Statistisches.

      Das Staatsgebiet umfaßt einen Flächeninhalt von 14.992,4 qkm. Die größte Ausdehnung des Landes beträgt von Ost nach West 210 km, von Süd nach Nord 150 km. Die Gesamtlänge der Grenzen beträgt 1.226 km.

      Nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 wurden 4,802,485 Einwohner als anwesend ermittelt und zwar 2.322.185 Personen männlichen und 2.480.300 Personen weiblichen Geschlechts. Es entfallen also im Durchschnitt auf 1 qkm 320 Einwohner. Die Bevölkerungszahl betrug

im Jahre 1880 2.972.805 Einwohner
" " 1890 3.502.684 "
" " 1900 4.202.216 "
" " 1905 4.508.601 "

gegenüber der Volkszählung 1905 ist sonach eine Zunahme von 293.884 Personen (= 6,52%) erfolgt.

      Die Verteilung der Bevölkerung nach der Religion auf Grund der Zählungsergebnisse von 1910 war bei Drucklegung dieses Werkes noch nicht bekannt. Nach der Volkszählung von 1905 betrug dieselbe:

4.250.659 Evangelische
219.872 Katholische
14.697 Israeliten sowie
23.373 anderen Religionen Angehörige und Konfessionslose.

Landesvertretung.

      Das Königreich Sachsen bildet eine erblich konstitutionelle Monarchie, als Landes-Verfassung gilt die Verfassungsurkunde vom 4. September 1831 mit mehrfachen Aenderungen und Ergänzungen. Staatsoberhaupt: König Friedrich August, geb. 25. Mai 1865. Die Landesvertretung wird gebildet durch zwei Kammern. Die erste Kammer setzt sich zusammen aus 47 Mitgliedern und zwar:

  • einem Prinzen des königlichen Hauses,
  • dem Besitzer der Herrschaft Wildenfels,
  • je einem Vertreter der Besitzer der Schönburgschen Receßherrschaften (Glauchau, Waldenburg, Lichtenstein, Hartenstein und Stein) und der Schönburgschen Lehnsherrschaften (Rochsburg, Wechselburg, Penig und Remse),
  • je einem der Besitzer der Standesherrschaften Königsbrück und Reibersdorf,
  • je einem Abgesandten des Hochstiftes Meißen, der Universität Leipzig und des Collegiatstifts Wurzen,
  • dem evangelischen Oberhofprediger,
  •    "   Dekan des Domstifts St. Petri zu Bautzen,
  •    "   Superintendenten zu Leipzig,
  • zwölf auf Lebenszeit gewählten Abgeordneten der Besitzer von Rittergütern und anderen größeren ländlichen Gütern,
  • zehn vom König nach freier WahI auf Lebenszeit ernannten Rittergutsbesitzern,
  • je des ersten Bürgermeisters der Städte Dresden und Leipzig,
  • je des ersten Bürgermeisters in sechs vom Könige unter möglichster Berücksichtigung aller Teile des Landes nach freier Wahl zu bestimmenden Städten (gegenwärtig: Annaberg, Bautzen, Chemnitz, Meißen, Plauen, Zwickau),
  • und fünf vom König nach freier WahI auf Lebenszeit ernannten Mitgliedern.

      Die zweite Kammer besteht aus 91 Abgeordneten (43 der Städte und 48 der ländlichen Wahlkreise).