Projekt Adressbücher/Editionsrichtlinien/alt

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Privatpersonen

Genannt wird – in der Regel – jeweils der Haushaltungsvorstand. Für alle gleiche mögliche Angaben:

  • Name
  • Vorname
  • Beruf
  • Straße
  • Hausnummer

Einzelne Privatperson

alle Angaben gehören zu einer einzigen, lebenden Person

Mögliche Angaben zum Familienstand:

  • Sen.
  • Jun.
  • Frau
  • Fräulein

Frauen (=Ehefrauen) werden oft separat genannt, wenn sie einer eigenständigen Tätigkeit nachgehen, z.B. Hebammen, oder ein kleines Geschäft führen.

Teile der Angaben gehören zu einer verstorbenen Person (Witwen)

Angaben zum Familienstand:

  • Witwe
  • „Spezial“-Witwe (Schreinerwitwe)

Angaben zum Vornamen:

  • Vorname der Witwe
  • Vorname des verstorb. Ehemannes

Angaben zum Familiennamen:

  • zus. Angabe des Geburtsnamens

Personengruppe (Geschwister Tim und Tina Meier)

Angabe zum Familienstand:

  • Geschwister
  • Gebrüder

Angaben zum Vornamen:

  • zwei oder mehr Vornamen genannt
  • kein Vorname genannt

Schwierig:

  • Es ist nicht immer eindeutig erkennbar, ob es sich um einen Privateintrag mit gleichberechtigten Haushaltungsmitgliedern handelt, oder ob es sich um einen Firmeneintrag handelt.

Firmen, Behörden und Vereine (FBV)

Firmeneinträge werden i.d.R. gekennzeichnet

  • durch Fettdruck
  • durch andere Schrifttype (Antiqua statt Fraktur)

FBV ohne Nennung von Personen

FBV mit Nennung einer oder mehreren Personen

FBV nennt einen Funktionsträger dem Firmennamen nachgeordnet

FBK ist identisch mit dem Namen und Vornamen des Firmeninhabers (i. d. R. Handwerker)