Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911/IV
Bei letzteren sind die Behördenangaben, Post und Bahn usw. bei der betreffenden Gemeinde ersichtlich.
Insgesamt sind in dem Lexikon etwa 120000 Ortschaften usw. aufgenommen; dies bedeutet gegen die frühere Ausgabe eine Vermehrung von etwa 10000 Ortsnamen.
Die Neubearbeitung des gesamten sehr umfangreichen Materials erfolgte nach einheitlichen Gesichtspunkten geordnet und — soweit Veröffentlichungen überhaupt vorhanden waren — unter Berücksichtigung neuester amtlicher Unterlagen und Kartenwerke, zum großen Teil aber auf Grund eigener Feststellungen und Ermittelungen bei ben betreffenden Behörden usw.
Bei den einzelnen Ortschaften sind ersichtlich:
1. Name nach postamtlicher (Schreibweise, ev. mit den gebräuchlichen, die örtliche Lage näher kennzeichnenden, postseits vorgeschriebenen Zusatzbezeichnungen in fetter Schrift;
2. topographische Bezeichnung, ob Stadt, Markt, Flecken, Landgemeinde, Dorf, Gutsbezirk, Kolonie, Weiler, Bauerschaft usw., bei nicht selbständigen Ortschaften außerdem die Angabe der Gemeindezugehörigkeit;
3. politische Lage, Bundesstaat, evtl. Provinz;
4. Verwaltungsbehörde, Kreis (evtl. Landratsamt), Bezirksamt, Amtshauptmannschaft, Oberamt, Kreisdirektion usw.;
5. zuständiges Amtsgericht;
6. Bestellungspostanstalt;
7. Bahnstation, evtl. die nächstliegende für Güterverkehr. Kleinbahn-Stationen sind durch * gekennzeichnet;
8. Einwohnerzahlen nach neuester Zählung vom 1. Dezember 1910.
Ausgenommen hiervon sind nur die ländlichen Ortschaften einiger Kreise
der Provinzen Brandenburg, Pommern und Posen sowie von Mecklenburg-Schwerin, ferner z. T. die Einwohnerzahlen bei nicht selbständigen Orten, wo es nicht möglich war, die neuen Zählungsergebnisse bis zum Druck des Werkes in Erfahrung zu bringen unb infolgedessen für diese Orte auf die Zahlen von 1905 zurückgegriffen werden mußte. Es kommt hierbei aber im Verhältnis zur Gesamtheit nur eine ganz verschwindend geringe Anzahl Ortschaften in Betracht.
Bei Städten und Orten mit dem Sitze eines Amtsgerichts oder einer Verwaltungsbehörde sind außerdem aufgeführt:
9. Regierungsbezirk;
10. zuständiges Landgericht;
11. Landwehrbezirk (Bezirkskommando); sowie bei Städten mit Landgerichtssitz noch
12. zuständiges Oberlandesgericht.
Den Regierungsbezirk und das Bezirkskommando für jeden Ort findet man bei der zuständigen Kreisbehörde (Landratsamt, Bezirksamt, Amtshauptmannschaft ufw.) verzeichnet, während das Landgericht für jeden Ort beim zuständigen Amtsgerichte, das Oberlandesgericht beim Landgerichte ersichtlich ist.
Dem lexikalischen Teile geht eine statistische Übersicht über das Reich und bie einzelnen Bundesstaaten mit genauen Mitteilungen über
Flächeninhalt, Einwohnerzahlen, Bevölkerungszunahme, Verteilung