Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911/III
Vorwort
Die vorliegende vollständig neubearbeitete, vermehrte und verbesserte zweite Ausgabe von Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon wird hiermit der Öffentlichkeit übergeben in der Hoffnung, daß dieselbe in allen Kreisen die gleich günstige Aufnahme und Anerkennung wie die vor zehn Jahren erschienene erste Auflage finden möge. Das Lexikon soll in erster Linie den Zweck erfüllen, praktischen Bedürfnissen zu dienen. Die Verlagshandlung hat es sich deshalb angelegen sein lassen, nachdem eine Neubearbeitung schon seit Jahren zu einem fühlbaren Bedürfnis geworden war, das Werk durch bedeutende Verbesserungen aller Art und wesentliche inhaltliche Vermehrungen den modernen Anforderungen der Geschäftswelt noch zu weit höherem Maße anzupassen, als dies bisher der Fall war.
Die im Laufe der Vergangenen zehn Jahre eingetretenen, auf die einzelnen Ortschaften Bezug habenden Veränderungen aller Art
hervorgerufen teils durch die in diesem Zeitabschnitt erfolgte Umgestaltung fast aller Verkehrsverhältnisse, teils durch Neueinrichtung von Verwaltungs- und Gerichtsbehörden bzw. Neueinteilung ihrer Amtsbezirke, ganz besonders aber durch zahlreiche Bahnneubauten und Stationseröffnungen waren derart bedeutend, daß der gesamte Inhalt von Grund auf vollständig neu bearbeitet werden mußte.
In der Anordnung des Stoffes schließt sich die Neuausgabe im Wesentlichen der im Jahre 1901 erschienenen ersten Ausgabe an. Das Lexikon enthält:
1. sämtliche Gemeinden und Gutsbezirke,
2. sämtliche Post-, Bahn- sowie Kleinbahn- und Schiffahrtsstationen,
3. sämtliche in gemeindepolitischer Beziehung nicht selbständigen Ortschaften, Stadtteile, Dörfer, Kolonien, Weiler, Ansiedelungen, Bauerschaften, Rittergüter, Zinken, Gemarkungen, Gnotschaften usw. mit besonderen Namen bis zu 180 Einwohner abwärts,
— und zwar alle unter diese drei Abteilungen fallenden Ortschaften in ausführlicher Weise mit Angabe der Verwaltungs- und Gerichtsbezirke, Post, Bahn, Einwohnerzahlen usw. — ferner noch
4. sämtliche Ortsteile, Fabriken, Häusergruppen, Güter, Vorwerke, Anstalten usw. mit eigenen Namen bis zu 50 Einwohnern abwärts — soweit sie nicht schon unter 1 bis 3 fallen — mit Verweisung auf die jeweilige Gemeinde.