GenWiki:Namenskonventionen
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Kreise und Orte
Deutschsprachige Länder
Artikel zu Städten und Gemeinden sollten, sofern möglich, immer unter dem amtlichen Namen angelegt werden. In Deutschland haben viele Orte offizielle Namenszusätze, die zur Unterscheidung mehrerer gleichnamiger Orte dienen können, aber nicht müssen. Eingemeindete Orte sind in der Regel bei der amtlichen Gemeinde aufzuführen. Damit verfügt der Leser bei Nachforschungen immer über die aktuellen Informationen und Ansprechpartner. Desweiteren halten wir den Pflegeaufwand der Artikel im erträglichen Zeitrahmen.
Als Nachschlagewerke für amtliche Ortsbezeichnungen empfehlen wir folgende Datenbanken:
- Onlinesuche im Gemeindeverzeichnis vom Statistischen Bundesamt Deutschland
- Postleitzahlenverzeichnis
- Postleitzahlenverzeichnis der Schweiz
- Datenbank des Bundesverwaltungsamtes
- Kreis
- Kreis xxxxxxx (z.B. Kreis Kassel, Kreis Köthen). Ist die Bezeichnung Kreis bereits im Namen enthalten, dann entfällt der vordere Teil (z.B. Main-Taunus-Kreis, Vogtlandkreis).
- Ort
- Kommt ein Ortsname mehrfach vor, dann ist er mit einem Zusatz zu versehen, der mit einem Leerzeichen abgetrennt und in Klammern gesetzt wird. (z.B. Oelsnitz (Erzgebirge)). Hierzu empfiehlt sich ein Blick in die obengenannten Datenbanken. Zusätze bitte grundsätzlich in Klammer, wenn der Zusatz im amtlichen Namen in Klammern oder nach einem Schrägstrich steht. Der Schrägstrich hat im Wiki eine Systemfunktion (z.B. amtlich Oelsnitz/Erzgeb.; in Wiki Oelsnitz (Erzgebirge)). Ansonsten ist der Zusatz Bestandteil des Namens (z.B. Löbnitz an der Linde, Trebbichau an der Fuhne). Nach Möglichkeit auf Abkürzungen verzichten. Also Trebbichau an der Fuhne und nicht Trebbichau a.d.F. schreiben.
In Zweifelsfällem steht die Diskussionsseite für Vorabfragen zur Verfügung. Spätere Änderungen sind immer sehr zeitaufwendig.