Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/193
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie | |
Inhalt | |
Vorwort | Einleitung Erster Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Zweiter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Dritter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 • 5 • 6 | |
<<<Vorherige Seite [192] |
Nächste Seite>>> [194] |
Datei:Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
- Tett
- = materna A.
- Tiehter
- = Enkel G.
- Tötin
- = materna A.
- Untersippschaft
- = Verwandtschaft in absteigender Linie G.
- Ur
- – vor Verwandtschaftsnamen siehe unter pro
- Vergerhaben
- =bevormunden L.
- Vrie, Frie
- = Liebeswerbung, Liebe L.
- Vredel, Vridil, Friedel, Fridil
- = Geliebter, Buhle, Gatte. fem. vriedele L.
- vittricus,
- Stiefvater, qui uxorem ex alio viro filium aut filiam habentem duxit J.
- vopiscus := de geminis – uno abortivo, alter qui legitime natus fuerit J.
- Wase
- = Base L.
- Wirt, Wert, Würt
- = Ehemann L.
- Wirtin, Wertin
- = Ehefrau L.
Beispiele für Aufstellung von Stammtafeln.
a.
Die älteren Genealogen pflegten die Beweisaufnahme für die auf den genealogischen Tafeln verzeichneten Thatsachen sehr umständlich zu führen. Man begnügt sich heute mit einem abgekürzten Verfahren von Noten und Citaten, deren Nachprüfung dem Leser überlassen bleibt. Aber es ist in der Sache ganz richtig und zutreffend, wenn Gatterer jede genealogische Tafel in eine Anzahl von historisch zu beweisenden Sätzen oder Thesen auflöst und dadurch allerdings die Untersuchung wesentlich erleichtert. Der wesentliche Zweck wird indessen wol auch durch die heutige Methode des Citierens erreicht.
Wichtiger dagegen ist wohl der Umstand, daß für die verschiedenen Zeiträume von Familiengeschichte, das Beweis-Material ein sehr verschiedenes ist und die Glaubwürdigkeit der Zeugnisse