Tappensches Familienbuch (1889)/225

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Tappensches Familienbuch (1889)
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3. [1]

(Eheberedung zwischen Friedrich Tappen und Ilse vom Hagen, vom 5. Novbr. 1581.)

      Ihn dem Namen der Heiligen Dreifaltigkeit. Amen. Zu wissen, dass heute dato den fünften Novembris dieses itzlaufenden Einundachtzigsten Jares die nachbesriebene Ehr- und achtbare Christoffer vom Hagenn, Jaspar von Wynthem (vor seine Person. Auch als ein gevolmächt igt er wegen Leuin vom Hagens), Henni Wildefur, und Ludolff von Harlessem. Von wegen der Erbaren und Yieltugentsamen Jungfrawen Ilsen vom Hagen, Henninges vom Hagen seliger nachgelassener Dochter als der Braut ahn einem, Und den auch die Erbare und Wolgeachte Hans Kniphoff Bürgermeister, Hans Benup, Hans Wildefur und Hans Tappen wegen des Namhaften und Fürnehmen Friedrich Tappen, Rotkers seligen sone, Bürgers zu Hildensheim, als des Brudegams anders Theiles, als beider Parthien freundtschafft allhie binnen Hildensheim in ehrgemeltes Burgemeisters Hans Kniphoffes Behausung zusammen ehrschienen sein. Daselbst ist durch Hulff und Vorseihnng Gottes des Allmechtigen eine freundliche und Christliche Eheberednng Unter ihnen allerseits gepflogen, fullenzogen und einhelliglieh abgeredet wurden furnehmblich also und dieser gestaldt, dass sich die furgemelte beide Personen, Als mit nahmen Jungfraw Ylse vom Hagen und Friedrich Tappe, aus ihrer beider freihen willen, gutem wolgeneigtem und fürbedachtem Gemute, auch furgehabtem Rathe ihrer beiderseits Freundtschafft, nach Gottes Ordnung und befehelig, Christliger und gewondtliger Weise nach in den heiligen Ehestandt zu begeben bedacht. Soll und will derenthalben obgedachte Jnngfraw Ylse vom Hagen, als die Braut, fünffhundert gulden iu Muntze, welcher und whovon drittehalbhundert Gulden Innwendich vier Wochen neigst nach gehaltenem Beilager, die andern drittehalbhundert gulden Muntz aber Jhnwendig Jhar und Tage hemacher dem Brudegam ehrgemelt von ihrem, der Braut, freundlichen lieben Brudern Christoffer vom Hagen upgenant, auch Burgern zu Hildensheim, ehrlecht und bezalet werden sollen, beneffen einer halben Kost, beredtem Bedde, Jungfrawen gerede, Kisten und kasten, Alles ihrem stande nach vortrefflich; Geleicher gestaldt auch noch vierhundert gulden Muntze, so auff mass wie befur ihr, der Braut, von dem auch Erbarn uud Wolgeachten Leuin vom Hagen, ihrem freundlichen lieben gefettern ehrgenant, zu ihren Ehren geschencket sein, Auch dahero von demselbigen als künfftigen Michaelis Archangeli Tag nach dato erst kunfftig Anno der weiniger Zall Zwo und achtzig, ehrlecht und bezalt werden sollen (:Wie sich dessen Jaspar von Winthem als wegen Leuin vom Hagens habender fulmacht nach verpflichtet:) zu einem rechten waren Brautschatze ein- und mitbringen.

      Darentkegen uud Hinwideruhmb, weil der Brudegam Friederich Tappen ehrgemelt drei Kinder, als einen Shonen Harmen und zweine Döchter Margareta und Barbara Tappen mit nhamen, von seligem seiner Vorsturbenen Hausfrawen und ihme hergekomen. im Leben (hat), Will ehr zu ableggung derselbigen ihres vätterlichen und Mütterlichen Erbes, und zu trewer Handt künfftiglich derselbigen verordenten und bestettigten Vormunden, Jedes von denselbigen, wenehr sie zu den Ehren kommen und vormittelst godtlicher Hulff gedien, und geraten werden, mitt siebenhundert thalern, macht summa ihn all Zwo Tausend einhundert thaler, den thaler zu sechs und dreissig Marrien-großen gerechnet, zusambt Jedem einer Halven Kost, den Medeken Jungfrawen-gerede, Kisten, Kasten, beredtem Bedde, alles ihrem Stande nach unstrefflich, gentzlich also und hiemit abegelecht haben und midtlerweile sie die Kinder in notturfftiger Pflege, Kost und Kleidungen halten, Auch ihre küufftige Vormunder dessen ihnen einen Radesbrieff, wie gepreuchlich, zu Behuff derselbigen vorwahren. Dha aber einer oder meher von eigenanten seinen kindern, ehe und zuvor sie zu Godt und den Ehren ansgesteuret, mit Dodte

  1. Die Schreibweise der Originale ist in den folgenden Urkunden behufs besserer Verständlichkeit hie und da geändert. Es gilt dies namentlich von der Interpunktion.