Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B155

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883
Inhalt
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ

Beilagen:
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABCDGHI/J KLNOPRSTUW
Alphabetisches Namensregister:

ABC DEFGH I/JKL MNOPQRS TUVW YZ
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Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1883.djvu
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Beilage Nr. 20.



4893 Mark 5.svg mit einem Ausschlags-Coefficienten von 35,754 Pfennig.svg . auf das gesammte Communalsteuerkapital der Einwohner und Forensen;
140 Mark 5.svg mit einem Ausschlags-Coefficienten von 1,262 Pfennig.svg . auf das gesammte Communalsteuerkapital der evangelischen Einwohner;
115 Mark 5.svg mit einem Ausschlags-Coefficienten von 7,251 H. auf desgl. der katholischen Einwohner.

      Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, das die Erhebungsziele auf die Monate August, October, December 1883 und Februar 1884 festgesetzt worden sind.

Oppenheim, den 11. August 1883.
Großherzogliches Kreisamt Oppenheim.
I. V.
Dr.v.Wedekind,
Kreisassessor.



Ordensverleihung.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:

      am 6. Juni dem Kreisbaumeister des Kreisbauamts Mainz Baurath Friedrich Noack das Ritterkreuz 1. Classe des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen.

Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 19. August 1882 dem Königlich Preußischen Stations-Vorsteher 1. Classe Johannes Heydt zu Frankfurt a. M. die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Mecklenburg-Schwerin verliehenen Verdienstkreuzes in Gold des Hausordens der Wendischen Krone, -
2) am 2. August 1883 demselben die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Könige der Niederlande verliehenen Ritterkreuzes des Großherzoglich Luxemburgischen Ordens der Eichenkrone und des ihm von Seiner Hoheit dem Herzog von Sachsen-Altenburg verliehenen Ritterkreuzes 2. Classe des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens, -
3) am 30. Juli dem Rittmeister à la Suite der Kavallerie Heyl die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen St. Wladimir-Ordens 4. Classe, -
4) am 2. August dem Bahnhofsverwalter der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft Franz von Flamerdinghe zu Frankfurt a. M. die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Oesterreich verliehenen Ritterkreuzes des Franz-Josephs-Ordens, -
5) am 7. August dem practischen Arzt Medicinalrath Dr. Wilhelm Bode zu Bad-Nauheim die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Hoheit dem Herzog von Sachsen-Altenburg verliehenen Ritterkreuzes 1. Classe des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens, - zu ertheilen.



Dienstnachrichten.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:

      am 7. August dem evangelischen Pfarramts-Candidaten Ferdinand Stock aus Alzey die erledigte evangelische Pfarrstelle zu Hangen-Weisheim, im Dekanate Alzey, zu übertragen.