Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/167
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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie | |
Inhalt | |
Vorwort | Einleitung Erster Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Zweiter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Dritter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 • 5 • 6 | |
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- censuales, censuarii, censarii, censati, censionarii, censores, vectigales, tributarii
- sind Zinspflichtige, freier oder unfreier Herkunft, außer dem Zins ihrem Herren zu Erbgebühr und Heimatsgeld verpflichtet.[1]
- cives
- sind die vollberechtigten Gemeindegenossen, später = Bürger.
- clientes
- sind allgem. abhängige Leute, auch Vasallen, meist aber Ministerialen.[2]
- coloni
- werden alle genannt, die auf fremden Boden sitzen und Abgaben zahlen, meist aber sind persönlich Freie in solchem Verhältnis gemeint.[3]
- comes
- ursprünglich = Begleiter, von der Merowingerzeit an Beamter des Königs = Graf.
- curiales
- sind die am Hofe lebenden Ministerialen.[4]
- dagescalci, dagowarti
- sind unfreie Arbeiter und Handwerker.[5]
- Dienstmann
- = ministerialis, seit dem 14. Jh. = Vasall, dafür in Süddeutschland auch Dienstherr.[6]
- domestici
- sind häusliche Diener, aber auch Hausgenossen (pares, compares).
- domicellus
- = Junker.
- dominus
- = Herr.
- Eques =
- Reiter, berittener Krieger;
- als Titel „Ritter" erst seit dem Ende des 15. Jh.[7]
- familia
- ist die Gesammtheit der Untergebenen eines Herren.
- familiaris
- = Angehöriger der familia.
- Famulus ist
- allgem. Diener, wird bes. im Plural auch für Vasallen und Ministerialen gebraucht;
- seit dem Ende des 13. Jh. = Knappe.