Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/167

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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie
Inhalt
Vorwort | Einleitung
Erster Theil: Kap. 1234
Zweiter Theil: Kap. 1234
Dritter Theil: Kap. 123456
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censuales, censuarii, censarii, censati, censionarii, censores, vectigales, tributarii
sind Zinspflichtige, freier oder unfreier Herkunft, außer dem Zins ihrem Herren zu Erbgebühr und Heimatsgeld verpflichtet.[1]
cives
sind die vollberechtigten Gemeindegenossen, später = Bürger.
clientes
sind allgem. abhängige Leute, auch Vasallen, meist aber Ministerialen.[2]
coloni
werden alle genannt, die auf fremden Boden sitzen und Abgaben zahlen, meist aber sind persönlich Freie in solchem Verhältnis gemeint.[3]
comes
ursprünglich = Begleiter, von der Merowingerzeit an Beamter des Königs = Graf.
curiales
sind die am Hofe lebenden Ministerialen.[4]
dagescalci, dagowarti
sind unfreie Arbeiter und Handwerker.[5]
Dienstmann
= ministerialis, seit dem 14. Jh. = Vasall, dafür in Süddeutschland auch Dienstherr.[6]
domestici
sind häusliche Diener, aber auch Hausgenossen (pares, compares).
domicellus
= Junker.
dominus
= Herr.
Eques =
  1. Reiter, berittener Krieger;
  2. als Titel „Ritter" erst seit dem Ende des 15. Jh.[7]
familia
ist die Gesammtheit der Untergebenen eines Herren.
familiaris
= Angehöriger der familia.
Famulus ist
  1. allgem. Diener, wird bes. im Plural auch für Vasallen und Ministerialen gebraucht;
  2. seit dem Ende des 13. Jh. = Knappe.

  1. Waitz V, 333 ff. Nitzsch 230 ff. Heusler I, S. 137 ff. Schröder S. 441 ff.
  2. Waitz V, 496 f.
  3. ebenda II, 241. IV, 347. V, 205.
  4. ebenda V, 494.
  5. ebenda V, S. 209 f. Schröder S. 444.
  6. Fürth S. 58. 491 f. Waitz V, 322.
  7. Scheidt S. 54.