Tappensches Familienbuch (1889)/105

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Tappensches Familienbuch (1889)
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      Er verheiratete sich im Sommer 1649 mit Katharine Sophie Hagemann (Tochter des Fürstl. Braunschw.-Lüneb. Amtmanns Erich Heinrich Hagemann zu Wennigsen und der Katharine von Rhode), welche, nachdem er schon nach l 3/4 jähriger Ehe ohne Hinterlassung von Kindern verstorben war, sich nochmals mit Georg von Wintheim, Amtmann zu Bokeloh, verheirathete. Sie ist am 2. Febr. 1626 zu Wennigsen geboren und am 1. Jan. 1688 zu Hannover gestorben.

      Petrus Tappe (Tappius) Hildesiensis wird am 12. Juli 1637 und nochmals am 20. Nov. 1638 auf der Universität Helmstedt immatrikuliert.[1]

Am 26. Oct. 1640 wird er neben D. Tappen sel. Witwe (seiner Stiefmutter) und des Secret. Albrecht’s Schwester Gevatter zu des Secret. Statius Albrecht (vgl. Nr. 31) Tochter.

      Dem Antrage des Petrus Tappe, ihm zu seinem väterlichen Erbe zu verstatten, wird von dem Rate zu Hildesheim (am 23. Jan. 1649?) deferiert.

      Er wird als „Maigrefe“ des Jahres 1649 genannt.[2]

      Er besitzt ein Haus (Brauhaus) im vordern Brühl zu Hildesheim.

      Am 28. Febr. 1651 errichtet er das unter Nr. 12 der Urkunden abgedruckte Testament, worin er seiner Ehefrau neben Erstattung des erhaltenen Brautschatzes 2000 Thlr., ferner sämtliches in seinem Wohnhause befindliches Mobiliar, eine Forderung an seine beiden Schwäger, General-Auditeur Statius Albrecht und Jur. utr. Cons. Burchardus Wissel von 1266 2/3 Thlr., endlich seine Rechte und Anteil (1/3) an dem noch von seiner Stiefmutter Katharina geb. Brandis für ihre Lebenszeit bewohnten, an der Osterstrasse gelegenen Wohnhause als Legat bestimmt, zu Erben aber seine beiden Schwestern einsetzt. Das Testament ist in des Testators Wohnung aufgenommen und mit dem Siegel des Testators versehen, welches in Schild und Helmzier eine Palme mit quer durch die Zweige liegendem Balken fuhrt. Die Zeugen sind: 1. Hermannus Storre J. U. D., welcher erwähnt, dass der Testator seinen letzten Willen, „zwar schwaches Leibes, dennoch bei gueter Vernunfft“ verfasst habe; 2. Joachim Martin Hennings J. U. D.; 3. M. Johannes Albrecht, Prediger zu St. Marten; 4. M. Caspar Julius Rüden, Prediger zu St. Paul;

  1. Die Helmstedter Studentenmatrikel umfasst auch die Schüler der damals als specielle Vorschule der Universität betrachteten Oberklassen des Helmstedter Gymnasiums, woraus sich die zweimalige Immatrikulierung erklären wird.
  2. Mitteilungen für das Fürstentum Hildesheim pp. Bd. 2, S. 54. Über den Hildesheimer „Mairitt s. Lauenstein, Dipl. Historie des Bistums Hildesheim, Teil I Seite 122.