Domkapitel (Münster)
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Einleitung
Das Domkapitel Münster war eine geistliche Korporation, welche aus der Gesamtheit der Domherren (=Clerus primarus) bestand, die mit dem Recht der Bischofswahl versehen war. Es war Landesherr in den Zeiten der Sedisvakanz und erster Landstand.
Allein von daher gab zwischen dem Domkapitel (Münster) und dem Hochfürstlich-Münsterischen Hofstaat zahlreiche personelle Verflechtungen und Mitglieder des Domkapitels übten auch gleichzeitig Regierungsämter im Hofstaat aus.
Laufzeit
Das Domkapitel war durch den Bischof Luidger im ersten Jahrzehnt des 9. Jhdts. gegründet und durch Dekret Napoleons vom 14.11.1811 mit Wirkung zum 02.12.1811 aufgehoben worden.
Zusammensetzung
Neuer Dom
Domprobst
Archiv
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