Tappensches Familienbuch (1889)/054

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Tappensches Familienbuch (1889)
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und welcher Gestalt er dieselben, ohngescheueter aller gegenwertigen gefahr, selbst in der Person exequirt und durch andere exequiren lassen, und so tages als nachts vor sein liebes Vaterland gewachet und sich keiner Mühe und Arbeit verdriessen lassen: davon können allein diejenigen, so derozeit nebenst ihm im Rathstuel gesessen und sonsten umb ihn gewesen, alleine das Wort reden, Gestalt man auch desfals sich auff deren lebendiges und aufrichtiges gezeugniss wil gezogen und provociret haben.

      So wird ihm auch billig noch dieses zu Ehr und Ruhm nachgesagt, dass, sobaldt er seinen Cousalat angetretten und, wie notori, dabevor schon das publicum exercitinm Religionis diss ortes gantz und gar auffgehoben, die Evangelischen Kirchen eingenommen und die Herrn Prediger aus der Stadt zu mehrerm Theil verwiesen gewesen, dieser sehl. Mann zuforderst seine eintzige Sorgfalt sein lassen, wie und welcher gestalt das publicum Exercitium Evangelicae religionis möchte restauriret, und die Christliche Gemeine mit öffentlichen Predigten des reinen Wortes Gottes und gebrauch der hochheiligen Sacramenten wiederumb möchte versehen werden, worzu denn auch der Allerhöchste, wiewol es nicht ohn gefahr und sonderbahrer Christeyffriger erkühnung zugangen, seine Gnade verliehen, dass er seinen Christlichen Zweck erreicht und das öffentliche Exercitium, dero Zeit gelegenheit nach, hinwieder in standt und schwanck gebracht hat.

      Anno 1636 Ist er von dem Durchl. Hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Georgen, Hertzogen zu Br. und Lüneb., unsern allerseits gnedigen Fürsten und Herrn, zu einem HoffRath vociret und auff die bei der Hildesheimb. Cantzley vorgehende Justitz-Sachen gnedig committiret und verordnet worden, und weil er insonderheit der Justitz von Hertzen geneigt und zugethan gewesen, so hat er auch darbey, so viel ihm Gott gnade verliehen, seine anbefolene Verrichtung löb- und rühmlich geführet, und wie er allen corruptelen von Hertzen feindt gewesen, so hat ihm nichts wehers geschehen können, als wenn ihm dergleichen angemuhtet werden wollen, die er aber allemahl, auch mit Unmuth offters, von sich gewiesen und in allem, wie einem Ehrliebenden Justitiario gebürt, sich rühmlich bezeiget.

      Sein Christenthum betreffend, wird ihm das Zeugniss gerne gegeben, dass es ihm darumb ein rechter ernst gewesen; die Predigten Göttliches Worts hat er fleissig besuchet und liederlich dieselbe nicht verseumet, gern auch darnach sich gerichtet und sein Leben, soviel Menschliche Schwachheit zulässet, angestelt. Das H. Abendmahl hat er zum öfftern mit sonderbarer mercklicher andacht empfangen, Seine Beicht und bekändtniss seiner Sünden schier niemahls ohne milde zähren gethan und verrichtet, und des Fleisches unarth und trägheit und, dass ers nicht dahin bringen kündte, wie er wol wündschete, höflich beklagt. In seinem Hauss hat er eine rühmliche Hausszucht geführt und die seinigen und sein Gesinde zur Gottesfurcht, öffendtlichem Gottesdienst und allem guten gehalten und angewiesen, sie dazu als ein trew fleissiger Haussvater vermahnet, ihnen auch selbst mit Singen, Lesen, beten und löblichen Christlichen exempeln fürgangen, und in den Hauptstücken Christlicher Lehr das unwissende Gesinde selbst zu unterrichten und aus den Predigten es zu fragen ihm nicht verdriessen lassen. Und wie er in seinem Hause wol fürgestanden, also hat er auch gegen andere seine mit Christen sich allemal Christlich, freundlich, friedtfertig, demütig, willfährig erwiesen, auch unter andern fieissig practiciret, was Spr. 4, 10 fürschreibt: Halt dich gegen die Waysen als ein Vater und gegen ihre Mutter als ein Haussherr! Die Iniurien kundt er leicht vergessen und die ihm wol gedachten gebrandtes Hertzeleid an