Tappensches Familienbuch (1889)/052
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Tappensches Familienbuch (1889) | |
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habe an ihm einen werthen Freundt und Gönner verlohren, dann ich auch nicht weniger
darüber betrübet sein muss.----
«An solchen Ort der ewigen Frewd und Seligkeit int nun auch durch den zeitlichen Tod befördert worden unser im HErrn Selig Verstorbener, der Weyland Eh r n veste r, Jfochgelarter, Grossachtbar und Hochweiser Herr Herrn annus Tappen, bei/der Rechten Doctor, Fr. Br. Wolverordneter Rath und dabeoor wolverdienter Bürgermeister der Stadt Hildessheimb, dessen Leichnam allda für uns und jetzo in sein Ruhekämmerlein sol eingesetzet werden; derselbe hat bey Lebzeiten (obigen) ihm für anderen erklärten Psalm zu seiner stätigen Uebung, dann auch zu einem Leichtext erwehlet, er hats auch practicirt, und sich zu Unglücks- und Verfolgungszeitm \also bezeiget, wie David ihm in selbigem Psalm fürgangen, massen bekandt, me er in sorglichem Zustandt und schier augenscheinlicher Gefahr nicht leicht kleinmüthig geworden, sondern einen guten muth gehabt, und daher den verss des Psalms gern im Munde geführet: Ob sichs anliess, als wolt er nicht, lass dich es nicht erschrecken etc. Seines Glaubensbekändniss hat er mit frölichem Munde gethan, auch wol an dem Ort und bey denen, da mancher wol geheuchelt hätte, davon particalaria cxempla anzuführen nicht noth. Das geheimniss des Creutzes hat er wol zu erkennen und dasselbe mit erleuchteten äugen anzusehen gewusst, darüber sich nicht leicht betrübet, sondern vielmehr gefrewet. So ist auch der sehl. Herr Doctor ein danckbares Hertz gegen Gott und seine FVolthaten gewesen, und nicht vergessen, was er etwa Gott dem HErrn zur zeit des Drangsais gelobet etc.
«Fon dessen Ankunfft und löblichem Wandel, auch seligem Absterben nun etwas ferner, Gott dem HErrn zuforderst zu schuldigen Ehren, dem seM. Verstorbenen Herrn Doctori zu einem Christlichen Xachruhmb und Ehren gedächniss, den hinter-lassenen und betrübten, Wittben und Kindern, zu erleichterung ihrer trawrigkeit, auch zum -exempel Christlicher nachfolge zu melden, So ist derselbe Anno 1584 den 25. Maij von Gottseligen Christlichen Eltern in diese Welt geboren.
«Sein Vater ist gewesen der Erbar und Wolgeachter Cur dt Tappen. ein ansehnlicher Bürger hieselbst, Sein Grossvatter Rötger Tappen, ein vornehmer und wolhdbender Handelssmann hieselbst. Seine Mutter ist gewesen Anna Wildefewr, der Grossvatter Jobst Wildefewr, des Rittern Sohn. Obgedachte Eltern sind dem sehl. Verstorbenen so baldt in seiner Jugendt friizeitig abgangen, deroicegen derselbe in Vormünder hände gerahten. welche. nachdem Sie an ihm eine gute indolem erspüret, denselben zur Schule gehalten, und in den fundamentis pietatis. guter Künsten und Sprachen erziehen lassen.
«Anno 1605*) Ist er auff die Uhralte Universität Erffurt geschicket, woselbsten er biss in das Sechste Jahr unter dem Vornehmen und weitberümbten Juris Consulto Herrn Henningo Rennemanuo dem studio Philosophico und Juris mit sonderbarem fleiss und rühm obgelegen, Von dannen er sich auff' die weitberümbte Universität Rostock begeben, woselbsten er in den exercitiis Academieis sich derogestalt exereirt und hervor gethan, dass er auch dadurch einem Vornehmen Meckelnburgschen vom Adel recoiMME* dirt worden, der ihm seinen Sohn anvertrawet und damit, nachdem er sich ins zweyte Jahr daselbst angezogener massen auffgehalten, auff' die vornehme Universität Jene abgesehieket-
- ) Richtiger 1GW. denn Michaelis 1604 ist „Hermanntts Tappe Hildeshehnensis•* in der „Classis prima eorum qui plus solito solvent nt) daselbst immatrikuliert.