Vorkinder
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Vorkinder = vorehelich gezeugte Kinder. Diese konnten später legalisiert werden und traten nach der Legalisierung je nach Geburts-/ Taufdatum in die Erbfolge ein.
Vorkinder = vorehelich gezeugte Kinder. Diese konnten später legalisiert werden und traten nach der Legalisierung je nach Geburts-/ Taufdatum in die Erbfolge ein.