Grafschaft Steinfurt

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Hierarchie Regional > Historische deutsche Staaten > Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis > Grafschaft Steinfurt

Herrschaft Steinfurt

Nach der 1129 erwähnten Burg Steinfurt(Stenvorde) im Norden der Münsterschen Bucht nannten sich Edelherren von Steinfurt, welche eine aus Grund-, Vogtei- und Gerichtsrechten bestehende Herrschaft aufbauten.

Erbwechsel

Nach ihrem Aussterben fiel die Herrschaft Steinfurt über die Erbtochter 1421/32 an Everwin von Götterswick, der im gleichen Jahr die Grafschaft Bentheim erbte und damit an die Grafen von Bentheim.

Erbteilung

1454 wurden Bentheim und Steinfurt in zwei Linien verselbständigt.

Reichsgrafschaft

1495 wurde Steinfurt zum Schutz vor dem Hochstift Münster dem Reich als Lehen aufgetragen und zur Reichsgrafschaft erhoben. Sie zählte zum niederrheinisch-westfälischen Reichskreis. 1716 wurde sie nach einem langjährigen Prozeß auf Stadt und Kirchspiel Burgsteinfurt beschränkt. 1804 wurde Bentheim mit ihr vereinigt.

Preußen

1806 kam sie mit 1,5 Quadratmeilen Gebiet zum Großherzogtum Berg, 1811 an Frankreich, 1815 an Preußen, 1946 an Nordrhein-Westfalen.

Bibliografie

  • Großer Historischer Weltatlas III 22 (1648) C2, III 38 (1789) Bl
  • Castelle, F., Unse stat to Stenvorde, 1947
  • Köbler, G., Gericht und Recht in der Provinz Westfalen (1815-1945), FS Schmelzeisen, G. K„ 1981, 171.