Geschichte der Stadt Northeim/189

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Geschichte der Stadt Northeim
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bekenntnisse auch uff das alle Articel vorgeß: stedth und vasth gehalten werden: haben wir Vorbndte abt und Convendt darumb zu Capittel vorsamlet, dissen brief Zuvorsiegelen der gleich wir Burgemester und Rathmann darzu heischen lassen: und mit dennen eindrechtiglichen beslossen dissen brif zuvorsigeln, und Nachten wir vorbnthen partien unser Ingesiegel an dissen brief gehangen, haben wir auch gebettenn den Irwirdigen In godt vather und hern ehrn Curdt zu Reinhausen abth und den Ersamen vorsichtigen Radt zu göttingen Ire Ingeß zu furder Kuntschafft und Zeugknisse disser vordracht: mith an dissen brief thun hengen: und wir vorbnthe Curdt zu Reinhaußen abth und Radth zu Göttingen bekennen In dissem briwe das wir umb beider ptie bitte willen disse vordracht In vorgeschrieben wieße besprochen mith besigelt habenn doch unß odder unßern Nachkommen Unscheidtlich, gegeben Nach der geburth Christi unsers hern Dusenth fünffhunderth darnach Indem Elfften Jahre des Dunersdages Nach dem heiligen Suntage Judica.


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1525. Von diesem Jahre fand sich nachstehender sehr alter Auszug:

      Wir Henrich von gots gnaden Abt Henrich Imptzhusen prior des stifftes sancti Blasii binnen