Kirchherr
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Erklärung
Kirchherr:
- (regelmäßig) Pfarrer, als Inhaber der Pfründe einer Pfarrei.
- (sehr selten) Kirchenpatron als Inhaber des Patronatsrechts
Urkunde dazu
06.01.1451 Heinrich Pape von Marmelshagen verkauft an Conrad Muterbye eine Rente von 1 Malter Getreide aus seinem Papengut zu Marmelshagen. - Zeugen: Dietrich, Kirchherr zu Eickel, und mehrere Bewohner dieses Orts. - Es siegelt Johann von Eickel, Gosewinkel.D. ipso die Epiphanie domini.
- Quelle: Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, 120.75.01 Essen, Stift, Urkunden