Personal-Codex des Weißenseer Kreises/015

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Personal-Codex des Weißenseer Kreises
Inhalt
GenWiki E-Book
<<<Vorherige Seite
[014]
Nächste Seite>>>
[016]
Datei:Personal-Codex des Weissenseer Kreises.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unvollständig
Dieser Text ist noch nicht vollständig erfasst. Hilf mit, ihn aus der angegebenen Quelle zu vervollständigen!


  1. .
  2. .
  3. .
  4. .
  5. .


b. des Seegutes
  1. .
  2. .
  3. .
  4. .
  5. .
  6. .
  7. .
  8. .
  9. .
  10. .


:Nach dessen 1791 erfolgten Tode ist das Seegut stets und bis in die neueste Zeit in den Händen der Besitzer des Schloßgutes verblieben, und mit dem Letzteren vereinigt worden.


c. des von Schetzel'schen Gutes
  1. .
  2. .
  3. .
  4. .
  5. .
  6. .
  7. .
  8. .
  9. .
  10. .
  11. .
  12. .
  13. .
  14. .
  15. .


:Von diesem Zeitpunkte ab ist das von Schetzel'sche Gut mit dem Schlößgut vereinigt.


d. des Werther'schen, nacher Bohuslaischen Lehnsguts und
e. des Bohuslaischen Erblehnsgutes
  1. .
  2. .
  3. .