Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/143

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Nr. 12.


zu Darmstadt am 26. August mit 12241 fl.
" Darmstadt am 10. November " 12092 "
" Nieder-Weinheim am 11. September " 5050 "
" Arnshain am 1. April " 5001 "
" Bürgel am 2. December " 4364 "
" Laubenheim am 29. Juli " 3880 "
" Mombach am 27. August " 3847 "
auf dem Töngeshofe bei Ebersheim am 12. Januar " 3764 "
zu Battenfeld am 11. Januar " 3609 "
und
zu Guntersblum am 23. November " 3585 "

welche Brände in Vergütung der Schäden allein einen Aufwand von 233,275 fl. erforderten -

- im Ganzen aus 332,759 fl. -

Zur Deckung dieser Summe soll, gemäß Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 28. März 1860, z. Nr. M. d. J. 4204, von je 100 fl. des Gesammt-Brandversicherungskapitals von 262,090,550 fl. ein Beitrag von

Sieben Kreuzer zwei Heller,

worin die Erheb- und die Repartitionsgebühren mitbegriffen sind, ausgeschlagen - und sofort in Einem Ziele, in den ersten zehn Tagen des Monats August laufenden Jahres, erhoben werden.

Darmstadt, den 2. April 1860.
Großherzogliche Brandversicherungs-Commission.
Maurer.
Krömmelbein.



Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Biedenkopf.
O
r
d
n.-
N
r.
Bezeichnung der Gemeinden.
Aus-
schlag.
Beitrag auf einen
Gulden Normal-
steuerkapital.
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u l
n e.
g
s-
Bemerkungen.
fl.
kr.
pf.
1 Battenberg 230 5 1,973 4
Battenfeld
Berghofen
Rennertehausen
Allendorf b. B.
2 Breidenbach 176 10 3,142 4
3 Gladenbach 390 8 0,958 4
4 Nieder-Weidbach und Roßbach 4 0 1,932 4 Diese Umlage wird in jedem der Jahre 1858, 1859 und 1860 erhoben.