Neugroschen

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Münze

Abkürzung: Ngr., ngr.

Sachsen

Wurde um 1858 im Königreich Sachsen und einigen thüringischen Kleinstaaten eingeführt und zur Unterscheidung mit dem alten Groschen Neugroschen genannt.

Alte Währung:

  • 1 Thaler = 24 Groschen, 1 Groschen = 12 Pfennige

neue Währung:

  • 1 Thaler = 30 Neugroschen, 1 Neugroschen = 10 Pfennige

Umstellung 1873 auf Reichswährung:

  • 1 Neugroschen = 10 Pfennig = 1/10 Goldmark