Haus Schweckhausen

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Ansicht des älteren Hauses Schweckhausen (vor 1750), Kupferstich (Fr.Wlh. v. Schorlemer, Herle 1837/40). Ansicht aus der 1. Hälfte des 18. Jhdts., vor dem Neubau im 19. Jhdt.

Lage 19. Jhdt.

Einleitung

Erbteilungsvertrag vom 19.08.1577

Johann von Spiegels Erbe:
Wälder, Jagd- und Fischereirechte bleiben im gemeinsamen Besitz der Söhne, das Erbmarschallamt des Bischofs von Paderborn nebst den Erbmarschallgütern erhält der älteste weltliche Vertreter unter ihnen zu Lehen

  • Georg Spiegel von Peckelsheim (+ 18.1.1582) Domherr zu Paderborn (25.5.1545) wird mit den Ravensberger und Rietberger Gütern belehnt.
    • Nach dem Tod Georgs werden seine Brüder am 02.08.1584 ihrerseits mit seinen vom Grafen von Ravensberg zu Lehen erhaltenen Gütern belehnt. Der Bielefelder Besitz wird so in drei Teile geteilt und gelangt erst 1653 wieder zusammen.
  • Werner (III., + 26.4.1594) erhält die Güter in Borlinghausen, Ikenhausen und Holtheim,
  • Rabe (Raban, + 12.1.1603) erhält die Güter in Schweckhausen, Willegassen und Drankhausen,
  • David (+ 1608, 16.1.?) erhält die Güter in Peckelsheim und Helmern.

Erbsohn Raban

  • Raban von Spiegel zu Peckelsheim auf Schweckhausen, Erbmarschall 1546, (+12.01.1603, E: Johann Spiegel von Peckelsheim zu Peckelsheim oo Gode von Spiegel zum Desenberg) oo 29.06.1577 Ursula von Fürstenberg (+1621, E: Friederich von Fürstenberg zu Waterlapp oo Anna von Westfalen), Kinder:
    • Georg Spiegel v. Peckelsheim

Erbsohn Sohn Georg

  • Georg Spiegel v. Peckelsheim, Drost zu Lauenförde, Erbsaß auf Schweckhausen (+ 24.07.1627, im bergischen Land bei Wipperfürt von Straßenräubern erschossen, begraben Bielefeld, Neustädter Kirche) 30.10.1611 oo Elisabeth v. Münchhausen (1627 Wwe. Georg Spiegels, *1590, + 18.07.1654 zu Schweckhausen, begraben in der Collegiatkirche Neustadt-Bielefeld), Kinder:

Sohn Rab Hilmer

27.02.1646 Rab Hilmar Spiegel v. Pickelsheim zu Schweckhausen (+ 1664 zu Schweckhausen, begraben Bielefeld)

Sohn Dietrich

  • 1648-1657 Dietrich Spiegel zu Schweckhausen oo N.N., Kinder:

Sohn Raban

  • Raban Hilmar v. Spiegel oo Maria Sophia v. Cram (+ zu Schweckhausen 1697, Ww, begraben 27.06.1697 in der Collegiatkirche zu Bielefeld), Kinder:
    • Georg Spiegel v. Pickelsheim (1702), Erbsohn zu Schweckhausen
    • Friedrich Spiegel v. Pickelsheim (1702)

1702 Überlassung der waldeckischen Meierei Laubach durch den Grafen v. Waldeck für 9.000 Gulden an die Gebrüder Jürgen und Friedrich v. Spiegel zu Peckelsheim zu Schweckhausen, auf Wiederkauf [Christian Ludwig Ferdinand als Vermittler ?].

Sohn Georg

  • Georg Spiegel v. Pickelsheim, Erbherr auf Schweckhausen (1685-1724), Oberstallmeister des Landgrafen von Hessen-Kassel, Erblandmarschall des Stifts Paderborn (+ 1724zu Schweckhausen, begraben zu Lauenförde) oo Anna Sophia v. Stockhausen (+1769 Witwe v. Spiegel) , Kinder:
    • Raban Henrich Spiegel v. Pickelsheim, Erbherr zu Schweckhausen und Bielefeld
    • Maria Spiegel v. Peckelsheim zu Schweckhausen (1769+) oo 1727 Cammerherr [Johann Moritz] v. Oeynhausen ohne Erlaubnis des Landesherrn von einem protestantischen Prediger getraut.
    • Sophia Spiegel v. Pickelsheim, Tochter des + Georg Spiegel, Erbherrn auf Schweckhausen (Epitaph von 1787)
    • Dorothea Spiegel v. Piechelstein (1769 Witwe v. Gaugreben)

Lehen des Fürstbistums Paderborn 1717

04.06.1717 Revers des Franz Arnold, Bischof von Paderborn, für Henricus Freyhoff, Bevollmächtigter Georg Spiegels von Peckelsheim und Schweckhausen und mitbelehnter Lehen:

  • Marschallamt mit allem Zubehör, wie es vordem Marschalck Albrecht von Vlechten hatte
  • sieben Hufen Land zu Inimessen (Immessen)
  • fünf Hufen Land zu Baddenhausen und Peckelsheim
  • neun Hufen Land zu Ringelsen
  • Zehnt zu Weigermissen und ein Hof daselbst
  • zwei Güter und ein Stück Land, das auf den Teich stößt, mit Helmern
  • Hof zu Körbecke mit vier Hufen, drei Hufen und eine Kotstätte zu Körbecke
  • ein Gut zu Frodenhausen
  • drei Hufen zu Hiddessen und noch drei Hufen daselbst
  • Güter zu Löwen (Lovene) und Overde und einen Teil des Zehnten zu Löwen,
  • vier Hufen Land zu Ahausen
  • Burglehn auf der Freiheit zu Peckelsheim
  • eine Hufe Land zu Großeneder
  • Zehnt zu der Mersch und ein Hof daselbst
  • zwei Höfe zu Wepelde
  • zwei Höfe zu Menne
  • ein Gut zu Asseln, ehemals von Asseln, der Kemmendade Gut zu Asseln
  • Gut zu Kleinenberg
  • Burglehn zu Lichtenau und ein weiteres daneben, dem Wasser, die Schäferei daselbst
  • Gut in der Mersch zu Northeim und Gut zu Oden
  • Gut im Burglehn zu Borgholz
  • Reckerspicke (Rickerspike) zu Paderborn
  • Zehnt zu Lelbecke
  • Hof zu Molhausen, anderthalb Hufen Land und einen langen Morgen Land daselbst
  • acht Morgen Land in dem Marsch vor Warburg mit Holtheim und dem Zehnten dort
  • Grisenberg, Marschalls Hagen, Rhodenbreden, Elwerschen, Hof vor Lichtenau, ein Sechstel des hohen Gerichts daselbst
  • Hof zu Rickwirssen
  • Fischerei zu Billinghausen
  • eine Kotstätte zu Ossendorf und zwei Güter,
  • Güter und Land verschiedener Bauern, davon eines zu Berenstorff

Testament 1717

Testament des Georg Spiegel zu Schweckhausen, [er unterschreibt Georg Spiegel von Pickelßheim] Oberstallmeister des Landgrafen von Hessen-Cassel

  1. Seine Gemahlin Anna Sophia v. Stockhausen soll ihn nach lutherischer Ceremonie bestatten lassen im Chor der Kirche zu Lauenförde, wo er sich das Begräbnis auf eigene Kosten erbaut und der Kirche gutwillig ad pias causas 24 Reichstaler gegeben hat;
  2. Da sein Sohn ohnlängst verstorben ist, so sollen seine Lehn- und Stammgüter gemäß dem 1694 mit seinem verstorbenen Bruder, braunschweigisch-wolfenbüttelschen Drost zu Fürstenberg, geschlossenen Erbvergleich an dessen 3 noch lebende Söhne übergehen.
  3. Da er 1694 seinem Bruder die Hälfte der auf dem Gute [Schweckhausen?] vorgefundenen Mobilien bezahlt, die baufällig gewesenen Gebäude und Stallungen hat reparieren lassen, ein neues Wohnhaus gebaut, die Gärten, Teiche und Mühlen in guten Stand gebracht, deren Nutzniesser die Söhne seines + Bruders sind, so hofft er, daß sie sich seiner Gemahlin und seiner Töchter gegenüber gemäß dem Vergleich von 1654 und dem mit Genehmigung seines Bruders abgeschlossenen Ehevertrag von 1703 verhalten und ihnen entrichten, was ihnen zukommt.
  4. Die genannten Neffen sollen die Allodialstücke und Gefalle, die er zur Sicherung der Schweckhausischen Jurisdiktion sowie zur Vermehrung der zum Gut gehörenden Rechte, Weiden, Huden, Jagden, Koppelhuden erworben hat, gegen billigmäßige Bezahlung erwerben, ebenso das Begräbnis gegen Erstattung der Selbstkosten. Gilt aber nur für den Fall, daß er keine Söhne hinterläßt.
  5. Wenn die Neffen sich jedoch gegen seine Gemahlin und Töchter 'widrig' aufführen, soll alles an Fremde veräußert werden.
  6. Er setzt seine Töchter Maria, Dorothea, Sophia und Charlotte zu Erben ein.
  7. Sollten ihm noch mehr als 1 Sohn geboren werden, so soll der Älteste das Gut Schweckhausen mit allem Zubehör und was er künftig noch an Lehen oder Erbgütern in dieser Gegend erwirbt, besonders das Ahausische Lehen und die sämtlichen Twisten-Güter allein besitzen, den übrigen aber ein Äquivalent an barem Geld gegeben werden. Die Bibliothek soll auf ewige Zeiten beim Hause mit dem Fideikommiß verbunden bleiben; wer davon etwas veräußert, muß es auf seine Kosten ersetzen.
  8. Sämtliche Kinder sollen aus dem Gesamtvermögen erzogen, die Söhne während ihrer Minderjährigkeit zum Studieren angehalten, die Töchter zur Gottesfurcht und allen einem adelichen Frauenzimmer wohl anständigen Tugenden und Geschicklichkeiten erzogen werden.
  9. Die Töchter sollen bis zur Verheiratung, auch wenn sie schon majorenn sind, von sämtlichen Brüdern im Hause versorgt werden, für Kleidung jährlich 50 Taler erhalten oder aber jährlich insgesamt 100 Taler.
  10. Bei Verheiratung richtet sich die Höhe der Aussteuer nach der Zahl der Töchter (1 Tochter: 2000 + 8000; 2 Töchter: jede 6000 Taler; 3 und 4 Töchter: jede 4OOO; 5 oder mehrere jede 3000 Taler).
  11. Die Dotalgelder sollen aus den zur Zeit der Minderjährigkeit erworbenen oder als Kapital ausgeliehenen Geldern genommen werden.
  12. Zu etwaigen Vormündern der Kinder benennt er seine Schwäger Major Hans Hermann und Hans Friedrich v. Stockhausen, die einen Rechtsgelehrten in Prozessen und einen Verwalter für das Gut einsetzen sollen.
  13. Falls er keine Söhne bekommt, sollen seine Töchter nach dem gemeinen Recht erben.
  14. Aus dem Gesamtvermögen sollen die Kinder erzogen werden und soll die Gemahlin ihren Unterhalt haben.
  15. Wenn eine Tochter heiratet, erhält sie 2000 Taler und die gewöhnliche adelige Ausrüstung in dotem; sobald aber alle verheiratet oder majorenn sind, soll das Gesamtvermögen verteilt werden.
  16. Bei der Verteilung der Erbschaft sollen aber die Zinsen von 8000 Talern der Gemahlin auf Lebenszeit gesichert werden.
  17. Will seine Gemahlin anderwärts wohnen, so soll sie die Zinsen der 8000 Taler und die Zinsen von 2000 Talern Paraphernalgeldern genießen.
  18. Einschränkung der §§ 13-17, falls er noch Söhne bekommt.
  19. Auch wenn er nur Töchter hat, soll seine Gemahlin die in den Ehepakten festgesetzten 2 Fuder 6 Scheffel als Morgengabe aus den Lehngütern und auch die dort beschriebene Leichzucht erhalten. Er behält sich vor, das Testament jederzeit zu ändern und zu widerrufen.

Unterschriften und Petschaften: 1) Georg Spiegel v. Pickelßheim, 2) B.V. Graf v. Hohenfelt, 3) Christian Siegmund Wiebell.

Erbe Rabe Henrich

  • 08.03.1726 Raban Henrich Spiegel v. Pickelsheim, Erbherr zu Schweckhausen und Bielefeld, Herr zu Lauenbach, Landmarschall des Hochstifts Paderborn, Königlich polnischer und kurfürstlicher sächsischer Kammerherr, Senior und Domküster zu Naumburg (+ 19.02.1745, begraben 02.03.1745 zu Lauenförde oo N.N., Kinder:
    • Dietrich Wilhelm von Spiegel

Gemeinsame Jurisdiktiom

  • 1731-1735 Beschwerden der Familien v. Spiegel zu Desenberg, Schweckhausen, Helmern u. Peckelsheim wegen Eingriffen in ihre Jurisdiktion, ebenso über den Richter Glüsener zu Borgholz wegen Beeinträchtigung ihrer Jurisdiktion

Sohn Dieterich Wilhelm

  • 1754 Nachruf auf den Tod des Dieterich Wilhelm Spiegel v. Pickelsheim, Erbherrn auf Schweckhausen, Bielefeld und Kohlgrund, Herr zu Laubach, Erblandmarschall des Stifts Paderborn, durch seine Witwe E. D . Spiegel v. Peckelsheim, geborene v. Rhoeden, Kinder:

Sohn Dietrich Ernst Georg

26.02.1785 Dietrich Ernst Georg von Spiegel zu Peckelsheim

Sohn Friedrich Ernst Raban

08.05.1790 Friedrich Ernst Raban von Spiegel zu Peckelsheim

Familie Graf von Bocholtz

1818 Wilhelm Graf von Bocholtz bestimmt, dass nach seinem Tod seine Güter Niesen, Schweckhausen, Schönthal, Gerhden und das vom Freiherrn von Spiegel angekaufte Gut Haverhausen sowie das von seinem Großonkel Ferdinand von Bocholtz, Kammerpräsident und Domherr zu Hildesheim, ererbte Vermögen dem von seinem Vater gestifteten Fideikommiss zugeschlagen werden sollen.

Verkäufe

  • 1826 Verkauf an den zu Braunschweig wohnenden Kammerherrn und Geheimen Justizrat Freiherr von Bülow
  • 1847 Ankauf durch den Herzog von Croy gekauft

Zeitzeichen 1895

Literatur

  • Spiegel, Raban von: Geschichte der Spiegel von Desenberg und von und zu Peckelsheim, 3 Bde. 1956-1958.

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