Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/032

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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Die Erhebung der diesjährigen Communalbedürfnisse der Gemeinden des Amts Schotten für das Jahr 1819.

Der für das Jahr 1819 genehmigte Ausschlag zu den Communal-Bedürfnissen der Gemeinden des Amts Schotten beträgt auf den Gulden Steuerkapital:

der Gemeinde-
glieder.
der Nichtgemeindeglie-
der von immer steuer-
baren Objecten.
der vorhin Steu-
erfreien.
a.) der Gemeinde Schotten 4 kr. 0,5692 pf. 6 kr. 0,9592 pf. 2 kr. 3,3080 pf.
b.) " " Betzenrod 6 " 0,0993 " 5 " 1,5876 " 3 " 0,3419 "
c.) " " Borsdorf 4 " 2,0650 " 6 " 1,2303 " 2 " 0,5289 "
d.) " " Götzen 5 " 1,5628 " 6 " 2,2386 " 3 " 2,8575 "
e.) " " Michelbach 5 " 0,0690 " 2 " 1,2890 " 1 " 3,7122 "
f.) " " Oberwiddersheim 3 " 2,9410 " 7 " 1,1870 " 3 " 1,1784 "
g.) " " Rainrod 5 " 1,4157 " 4 " 3,6160 " 2 " 2,2434 "
h.) " " Rüdingshain 7 " 1,1050 " 5 " 0,2816 " 3 " 0,5856 "
i.) " " Stornfels 6 " 3,0600 " 4 " 0,0887 " 2 " 0,1160 "
k.) " " Ulfa 3 " 3,5300 " 5 " 3,4523 " 2 " 1,0100 "
l.) " " Unterwiddersheim 1 " 3,9103 " 3 " 1,7774 " 1 " 0,9314 "
Gießen den 11. August 1819.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindesachen daselbst.
Haberkorn. Knorr.
vt. Görtz.


Die Erhebung der Bedürfnisse zu den Communalausgaben der Gemeinden des Amts Groskarben[GWR 1].

Der für das Jahr 1819 bewilligte Ausschlag zu den Communalbedürfnissen der Gemeinden des Amts Groskarben[GWR 1] beträgt auf einen Gulden Orts-Steuer-Kapital:

der Gemeinds-
glieder.
der Nichtgemeindsglieder
von immer steuerbaren
Objekten.
der Nichtgemeindsglie-
der von früher steuer-
freien Objekten.
a.) der Gemeinde Groskarben[GWR 1] - kr. - pf. 1 kr. 1,9830 pf. 1 kr. 0,5972 pf.
b.) der Gemeinde Ilbenstadt - " - " - " 3,5991 " - " 1,4537 "



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

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