Herzogtum Salzburg/Topographie 1839/503
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Herzogtum Salzburg/Topographie 1839 | |
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Die wichtigsten Produkte sind: Holz, Hornvieh und Wildpret.
Nach St. Martin sind folgende 12 Ortschaften eingepfarrt: Au mit einer Filialkirche, Faistau, Gumping an einem Torfmoore (hier 1619 eine Bildsäule von Erz ausgegraben) mit einer Ziegelbrennerhütte und dem 1809 demolirten Passe Strub, dessen Thurm vor 1228 entstand, Hallenstein (Höllenstein), Kirchenthal, Lofer, Mayrberg, St. Martin, Obsthurm mit dem niedergerissenen Passe Luftenstein, Reit mit einer Kapelle und der Reiteralpe, Schefsnoth und Wildenthal, mit 219 Häusern, 307 Wohnparteyen, 2312 Einwohnern.
Kirchenthal, Lofer, St. Martin.
Kirchenthal, ein sehr besuchter Wallfahrtsort zu U. L. Fr., mit 4 Häusern, 6 Wohnparteyen, 17 Einwohnern, 3/4 Stunden von St. Martin, 1 1/2 von Lofer, 7 von Reichenhall.
Die Ortschaft Kirchenthal gehört zwar zum Pfarrbezirke St. Martin bey Lofer; aber die Wallfahrtskirche ist als selbstständig keiner anderen Pfarre unterworfen, und hat ein Priesterhaus, dessen geistlicher Regent zugleich auch der eigentliche und unmittelbare Vorstand der Wallfahrtskirche ist. (Salzb. geistl. Schematismus 1813 S. 238.)
1670 stellte der Bauersmann Johann Schnuck von St. Martin hier ein Kruzifix auf, und baute eine hölzerne Kapelle darüber. 1688 wurde diese durch die Nachbarschaft von Steinen aufgemauert, und am 29. Juny d. J. das Gnadenbild von St. Martin dahin übersetzt. Schon 1691 mußte die Kirche erweitert werden, und es siedelten sich 4 — 5 Priester an. Erzbischof Johann Ernst von Thun baute 1694 die jetzige Kirche mit 3 Altären von rothem Marmor nach italienischem Geschmacke im erhabenen Style mit zwey Thürmcn um 40000 fl. an einer Bergkluft, auf einem den Schneelavinen nicht ausgesetzten Platze mit wunderschöner Aussicht, und stiftete am 30. März 1696 einen Regenten nebst einem Benefizium mit 10000 fl.
Das Priesterhaus, zugleich ein Korrektionsort für einige Geistliche, entstand 1691 und 1692, das nahe Wirthshaus 1693. Am 8. September 1701 erfolgte die Einweihung des majestätischen Gotteshauses.