Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/033
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie | |
Inhalt | |
Vorwort | Einleitung Erster Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Zweiter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Dritter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 • 5 • 6 | |
<<<Vorherige Seite [032] |
Nächste Seite>>> [034] |
Datei:Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: fertig | |
Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen.
|
mögen, kann man nicht genug die Gesetze des Geborenwerdens und Sterbens empfehlen, da diese doch die einzigen sind, auf deren immer erneute Wirksamkeit der Historiker mit voller Sicherheit rechnen kann, wobei er sich jedoch nicht zu verhehlen braucht, daß die allgemeine Beobachtung auch dieser Gesetze nichts anderes als die Anerkennung einer trivialen Thatsache ist. Indem sich aber die genealogische Wissenschaft auf den Standpunkt der Beobachtung des durch Geburt und Tod in seiner Wirksamkeit begrenzten Individuums stellt, fallen ihre Aufgaben zum großen Theil mit den Untersuchungen jener Wissenschaften zusammen, die den Menschen in seinen leiblichen und geistigen Eigenschaften überhaupt zum Objekt haben. Die Genealogie kann aber den biologischen Fragen überhaupt zu Hilfe kommen, indem sie sich, soweit ihr die Quellen zu Gebote stehen, zugleich auf jene Erinnerungen und Erfahrungen stützt, die von früheren Individuen auf spätere, also von den Voreltern auf die Nachkommen übergegangen sind. In Folge der Beobachtung des Zusammenhanges der aufeinander folgenden Geschlechter construirt sich in der Genealogie ganz von selbst der Begriff der Vererbung der Eigenschaften durch Erzeugung immer neuer Geschlechtsreihen, deren Wesen und Sein ohne die Erkenntnis ihrer Eigenschaften und Verwandlungen nicht verstanden werden könnte. Der Genealog bietet daher dem Biologen eine Thatsachenreihe dar, die sich auf keinem andern Wege, als auf dem der bewußten Ueberlieferung der Geschlechter erreichen läßt. Wollte man die Beobachtung vererbter Eigenschaften lediglich auf die Vergleichung lebender Wesen begründen, so würde dieser wissenschaftliche Begriff im äußersten Maße beschränkt erscheinen. Es könnte dann im besten Falle nur der Beweis geliefert werden, daß gewisse Eigenschaften erwachsener Menschen auch bei deren Großeltern vorkommen. Wollte man aber sich damit nicht genügen lassen, sondern die Vererbungsfrage auch weiter hinaufsteigenden Generationen gegenüber zur Entscheidung bringen, so befände man sich im Gebiete genealogischer Ueberlieferungen und vermöchte diese nicht einen Augenblick zu entbehren. In Folge dessen läßt sich behaupten, daß jede physiologische und psychologische Untersuchung, die sich auf die Vererbung der Eigenschaften bezieht, genealogisch ist.