Handbuch der praktischen Genealogie/044
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Handbuch der praktischen Genealogie | |
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Band 2 Tafel: I • II • III • IV • V • VI • VII • VIII • IX • X • XI | |
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durch Zeugung in gerader Linie abstammen. Die Stammtafel ist für das Rechtsleben nur bei Familienfideikommissen und beim Lehensrecht von Belang, da heute das Agnationsprinzip sonst nirgends mehr praktische Geltung im Privatrecht hat. Die größte Rolle kommt der Stammtafel in der Geschichte und im Thronfolgerecht zu, da ja die Erbfolgeordnung in unseren modernen Monarchien auf der Stammtafel beruht, den Thron stets, bis zum Aussterben des Mannesstammes, bei einer agnatischen Familie beläßt.
Nicht zu leugnen ist ferner das Überwiegen der sozialen Bedeutung der Stammtafel. Im gesellschaftlichen Leben der unteren und mittleren Schichten spielt die Herkunft des Vaters, also die Stammtafel, die ausschlaggebende Rolle, weil man ja die verschiedenen weiblichen Ahnen nur in den seltensten Fällen kennt. Anders steht es freilich auch heute noch im Kreise des Hoch- und Hofadels.
Regententafel
Spielarten der Stammtafel sind die Regententafel, welche nur die zum Thron gelangten Glieder eines Herrscherhauses verzeichnet, ferner ein noch des Namens entbehrender Typus, der nur die männlichen Glieder einer Familie berücksichtigt.
Ein wesentliches Charakteristikum der Deszendenztafel und all ihrer Unterarten, natürlich auch der Stammtafel, ist ihre vollständige Unregelmäßigkeit. Keine Deszendenztafel gleicht der andern, die fortwährend wechselnde Zahl der Glieder einer Generation läßt dem Aufbau der Deszendenztafel sein individuelles Gepräge, während die Ahnentafel in ein festes Schema gepreßt ist.
Äußeres Kennzeichen der Deszendenztafel ist ferner die Tatsache, daß hier von der ersten Generation, vom Stammvater an, zeitlich vorwärtsgeschritten wird, ganz natürlich, da ja die Nachkommen immer späteren Zeiten angehören als ihre Vorfahren.
Ahnentafel
Das Gegenstück zur Deszendenztafel bildet die Aszendenztafel. Für sie ist der deutsche Ausdruck Ahnentafel üblich. Die Ahnentafel nimmt ihren Ausgangspunkt von einer Person, dem sogenannten Probanten, zählt dann dessen Eltern auf, dann die (4) Großeltern, die (8) Urgroßeltern usw. Das erste Charakteristikum der Ahnentafel ist ihr streng gesetzmäßiger Aufbau. Da jeder Mensch zwei Eltern, vier Großeltern usw. hat, gleicht im äußeren Habitus eine Ahnentafel vollständig der anderen. Mit jeder Generation verdoppelt sich die Zahl der Ahnen. Wir erhalten als erste Regel für die Ahnentafel: die Ahnenzahl in jeder Generation ist gleich 2 zur Potenz der betreffenden Generation erhoben (wobei also der Koeffizient der Potenz gleich der Zahl der jeweiligen Generation ist). Z. B. jedermann hat acht Urgroßeltern, nach unserer Regel (die Urgroßeltern bilden die 3. Generation) 23 = 8.
Die Ahnentafel beruht auf der Betrachtung der passiven Seite des Ahnenverhältnisses. Wir wollen wissen, von wem eine Person abstammt Die Ahnentafel läßt das Zusammenfließen der einzelnen Vererbungsmassen erkennen, als deren Resultat der Probant erscheint, die Deszendenztafel, sie löst die Gesamtheit der von einer Person vererbten Masse in ihre einzelnen Bestandteile und in ihrer Verteilung auf die Deszendenz auf.