Salland
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Salland (terra salica)
Im Rahmen der Villikationsverfassung war Salland das im Auftrag des Grundherrn bewirtschaftete Land, das Herrenland, das einem Villikationshaupthof (lat. curia bzw. curtis, in der Literatur auch Fronhof genannt) zugewiesene Land. Die ehemaligen Haupthöfe sind in der Frühen Neuzeit noch häufig als Schultenhöfe (westl. Westfalen) oder Meierhöfe (östl. Westf.) erkennbar. Je nach der Zahl der lokalen Grundbesitzer konnte es dann mehrere Schulten- oder Meierhöfe nebeneinander in ein und derselben Bauerschaft eines Kirchspiels geben.
Der Aufsitzer solch eines, dem Schultenhof zugewiesenem Erbes konnte "Salmann" (süd-westliches Münsterland) genannt werden.