Ahnenimplex

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Version vom 10. März 2012, 12:46 Uhr von Teschler (Diskussion • Beiträge) (gesetzlich legal ist dopppelt gemoppelt, wie "tote Leiche")
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Ahnenimplex, auch als Ahnenverlust oder Ahnenschwund bekannt, bezeichnet das Phänomen, dass durch Heirat innerhalb der Familie eine Generation weniger als die theoretisch mögliche Anzahl von Personen umfasst. Die theoretisch mögliche Anzahl von Personen in der n. Ahnengeneration eines Probanden ist 2n.

Cousin / Cousine

Hier ist der einfachste heute in Deutschland gesetzlich erlaubte[1] Ahnenimplex dargestellt, der sich für einen Probanden ergibt, dessen Eltern Cousin und Cousine sind.

Ahnenimplex1.svg

Onkel / Nichte

Auch generationenübergreifender Ahnenimplex ist möglich, hier in der einfachsten (heute in Deutschland ebenfalls gesetzlich erlaubten) Möglichkeit bei Heirat von Onkel und Nichte dargestellt:

Ahnenimplex2.svg


Vergleiche

Literatur

Weblinks

Fußnoten und Einzelnachweise

  1. § 1307 BGB verbietet lediglich Ehen in gerader Linie und zwischen Geschwistern