Die Kriegsstammrolle und ihre Führung (1918)/44

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Die Kriegsstammrolle und ihre Führung (1918)
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vermißt wird, ja selbst dann, wenn bereits die dienstliche Meldung vom Tode in der Verlustliste oder die standesamtliche Urkunde über den Tod vorliegt. Wenngleich erklärlich ist, daß jeder Hoffnungsanker benutzt wird, bevor man sich mit dem schweren Gedanken an den Tod abfindet, so sind derartige Anträge doch nutzlos und wirken nur verwirrend.

      Die Ausschüsse für kriegsgefangene Deutsche vom Roten Kreuz werden sich daher vor Anstellung von Vermißtennachforschungen von den Antragstellern, die solche einleiten, Unterlagen vorweisen lassen, aus denen hervorgeht, daß der Betreffende auch in der Tat vermißt wird. Derartige Unterlagen würden sein: Mitteilungen der Truppenteile, Nachricht von den Nachweise-Bureaus der Kriegsministerien und unter Umständen glaubwürdige Angaben von Kameraden und dergleichen.


      Über Vermißte und Gefangene, die gegen Engländer gekämpft haben, wird eine besondere Ausfertigung der in London allwöchentlich erscheinenden Listen regelmäßig nach Deutschland gesandt. Die Liste gibt ausführlich Aufschluß über den Gesundheitszustand der Verwundeten und Kranken, über alle Verlegungen, Austausche, Internierungen usw., sie meldet ferner alle in Gefangenschaft Verstorbenen und auch die auf dem Schlachtfelde aufgefundenen Toten. Es liegt nun im Interesse der Angehörigen, sich von nun ab ausschließlich an den Verein vom Roten Kreuz oder die „Hilfe für kriegsgefangene Deutsche" zu wenden, die für ihren Bezirk zuständig ist. Um die Auskunftserteilung zu vereinfachen, sind die Postzensurstellen angewiesen, in das Ausland gerichtete Anfragen stets anzuhalten und dem zuständigen Verein zur Erledigung zu übermitteln. Anträge auf telegraphische Nachforschungen in London sind gleichfalls durch den zuständigen Verein zu stellen.