Verlustlisten Erster Weltkrieg/Generalia

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Verlustlisten Erster Weltkrieg
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Kategorie

An dieser Stelle werden alle so genannten Generalia gesammelt, die die Verlustlisten betreffen.

Generalia im Armee-Verordnungsblatt

...

Generalia in den Verlustlisten

Ausgabe Nr. 42 vom 24. September 1914 (Seite 381)

Verlustlisten Bekanntmachungen Seite 381.png

Bekanntmachungen
I.
  1. Die Verlustlisten werden nach Eingang beim Zentralnachweisebureau des Kriegsministeriums baldmöglichst veröffentlicht; eine Zurückhaltung derselben findet nicht statt. Infolge des überaus raschen Vorschreitens der Armeen sind die Truppenteile selbstverständlich nicht in der Lage, die Listen sogleich nach einem Gefecht einzureichen, daher öfters ein verhältnismäßig spätes Eintreffen in Berlin. Von mehreren Regimentern usw. sind bis jetzt überhaupt noch keine Verlustlisten eingegangen.
  2. Die Namen der Gefechte werden von jetzt ab, soweit sie mit Sicherheit bekannt sind, in den Verlustlisten angegeben werden.
  3. Die bei den Namen der Verwundeten usw. angegebenen Orts- und Kreisnamen beziehen sich auf den Geburtsort des Betreffenden.
Berlin, den 19. September 1914
Das Kriegsministerium N. B.
II.
Etwaige Anfragen wegen des Inhalts der Verlustlisten kann nur das Zentral-Nachweisebureau des Kriegsministeriums, Berlin NW. 7, Dorotheenstraße 48, beantworten. Wünsche, betreffend den Bezug der Verlustlisten, sind nicht an das Zentral-Nachweisebureau des Kriegsministeriums, auch nicht an die den Druck ausführende Druckerei, sondern lediglich an die zuständigen Postämter zu richten.
Berlin, den 22. September 1914.
Das Kriegsministerium N.B.

Ausgabe Nr. 44 vom 24. September 1914 (Seite 422)

Kaiserliche Marine, Verlustliste Nr. 5
Vermißt* bedeutet, daß das Ableben mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist.)

Ausgabe Nr. 1297 vom 6. Dezember 1916 (Seite 16731)

Verlustlisten Seite 16731.png

Zur Beachtung!

In den Preußischen Verlustlisten werden vom 7. Dezember 1916 ab die Namen der Heeresangehörigen durch alle Truppenteile hindurch in alphabetischer Reihenfolge geordnet erscheinen, unter Angabe des Namens, Vornamens, Dienstgrades, Geburtsdatums, Geburtsortes, Kreises und der Art des Verlustes unter Fortlassung des Truppenteils. Bei Anfragen an das Zentral-Nachweise-Bureau des Kriegsministeriums nach einem Heeresangehörigen ist die Angabe des Truppenteils seitens der Anfragenden durchaus erforderlich.