Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/247

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.

No. 23.


Steinen" zu ersetzen durch folgende Worte: "(mit Ausnahme von edlen Metallen, feinen Metallgemischen, echt vergoldetem oder versilbertem Metall, Schildpatt, Perlmutter, echten Perlen, Korallen oder Steinen)".
2) Bei Pos. 6. f. 2. "Grobe Eisen- etc. Waaren" ist hinter dem Worte "gefirnißt" zuzusetzen verkupfert."
3) Bei Pos. 6. f. 3. "Feine Eisen- etc. Waaren" sind die in Parenthese stehenden Worte "mit Ausschluß der Näh- und Stricknadeln" zu ersetzen durch: "(mit Ausschluß der Nähnadeln, metallenen Stricknadeln, metallenen Häkelnadeln ohne Griffe)".
4) Bei Pos. 20. "Kurze Waaren, Quincaillerien etc." ist der Text folgendermaßen abzuändern:
a) im Eingange:
"Waaren, ganz oder theilweise aus edlen Metallen, aus feinen Metallgemischen; aus Merall echt vergoldet oder versilbert; aus Schildpatt, Perlmutter, echten Perlen" u. s. w.; sodann
b) nach den Worten "unechten Steinen und dergleichen":
"feine Galanterie- und Quincaillerie-Waaren (Herren- und Frauenschmuck, Toiletten- und sogenannte Nippestischsachen etc.) aus unedlen Metallen, jedoch fein gearbeitet und entweder mehr oder weniger vergoldet oder versilbert oder auch vernirt, oder in Verbindung mit Alabaster" u. s. w.; endlich
c. nach dem Worte "Kronleuchte":
"in Verbindung mit echt vergoldetem oder versilbertem Metall; Gold- und Silberblatt (echt oder unecht)" u. s. w.
5) Bei Pos. 22. Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren ist
unter e das Wort "(unappretirte)," unter f das Wort "(appretirte)"
zu löschen.
6) Bei Pos. 24. Lumpen uns andere Abfälle zur Papierfabrikation tritt hinzu:
"auch macerirte Lumpen (Halbzeug)."
7) Bei Pos. 25. i. α Frische Apfelsinen u.s.w. soll der letzte Satz künftig lauten:
"Im Falle der Auszählung bleiben verdorbene unversteuert, wenn sie in Gegenwart von Beamten weggeworfen werden."
8) Bei Pos. 25. p. Konfituren u.s.w. ist nach den Worten "Büchsen und dergleichen" der Text abzuändern in:
"eingemachte, eingedämpfte oder auch eingesalzene Früchte" u. s. w.
9) Bei Pos. 33. Steine} etc. sind
unter b Waaren aus Alabaster etc. die Worte:
"unechte Steine in Verbindung mit unedlen Metallen,"