Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/056

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 8.

Art. 3.

Die Referendarien beziehen keinen Gehalt und werden nur auf Widerruf ernannt. Die Zeit der Verwendung als Referendär gehört zu den im Art. 18 des Edictes über die öffentlichen Dienstverhältnisse der Civilstaatsbeamten vom 12. April 1820 erwähnten Vorbereitungsjahren.

Art. 4.

Die Referendarien sind derselben Disciplin unterworfen, wie die richterlichen Beamten. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Verwandtschaft mehrerer Mitglieder des nemlichen Gerichtscollegs finden auch auf die Referendarien Anwendung.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels.

(L. S.)

LUDWIG.

v. Lindelof.


Uebersicht der für das Jahr 1851 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Friedensgerichtsbezirks Bingen.

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r.

Namen der Gemeinden. I. Klasse. II. Klasse. III. Klasse. Sonstige Ausschläge.
Auf Köpfe oder Genußtheile der Ortsbürger. Auf das gesammte Normalsteuerkapital der Ortseinwohner. Auf das gesammte Normalsteuerkapital der Ortseinwohner und Forensen.
Ausschlag. Ausschlag. Beitrag auf 1 Gulden Normalsteuerkapital. E
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Ausschlag. Beitrag auf 1 Gulden Normalsteuerkapital. E
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Ausschlag. Beitrag auf 1 Gulden Normalsteuerkapital. E
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b.

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Bezeichnung der Art des Ausschlags und der Repartitionsnorm
fl. kr. fl. kr. pf. fl. kr. pf. fl. kr. pf.
1 Bingen - - - - - - 3500 2 0,070 6 - - - -
2 Büdesheim - - 1200 2 2,414 6 2000 3 1,451 6 - - - -
3 Dietersheim - - 200 2 3,952 6 400 3 0,848 6 - - - -
4 Dromersheim - - 670 2 3,854 6 500 2 0,905 6 - - - -
5 Gaulsheim - - 410 3 1,890 6 90 0 1,958 6 - - - -
6 Gensingen - - 450 1 1,890 6 830 2 0,156 6 92 - - 6 Auf das Normalsteuerkapital der evangel. Einwohner für Gehalt des Lehrers und sonstige Ausgaben der evangel. Schule.
31 - - 6 Auf das Normalsteuerkapital der kath. Einwohner für Lehrergehalt u. sonstige Ausgaben der Schule.
7 Grolsheim - - 250 2 0,119 6 150 1 0,235 6 - - - -
8 Kempten - - 125 1 1,453 6 704 4 0,043 6 - - - -
9 Ockenheim - - 800 3 1,965 6 500 1 3,449 6 - - - -
10 Sponsheim - - 220 2 2,036 6 200 1 2,668 6 - - - -

Vorstehende Uebersicht wird hiermit als wahrhaft bescheinigt und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in sechs gleichen Zielen und zwar in den Monaten März, Mai, Juli, August, September und October 1851 geschehen soll. - Aufgestellt Maint den 19. März 1851, durch

Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission daselbst.
Schmitt.