Weichbild

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Der Begriff

  • Gemäß Haberkern/Wallach[1] bezeichnet das "Weichbild ursprünglich das Stadtrecht, dann der Sprengel des Stadtgerichts und endlich die Stadt selbst."
  • ähnlicher Begriff: Wigbold in Westfalen

Einzelne Definitionen

Niedersachsen

In Niedersachsen bezeichnete das Weichbild den Flecken.

Schlesien

In Schlesien bezeichnete das Weichbild den Kreis, Beispiel Fürstentum Schweidnitz im GOV.

GOV-Objekttyp

131 - Weichbild - {deu=Weichbild}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Weichbild,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987.