Verlustlisten Erster Weltkrieg/Generalia

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Verlustliste Nr. 42 vom 24. September 1914

Bekanntmachungen
I.
  1. Die Verlustlisten werden nach Eingang beim Zentralnachweisebureau des Kriegsministeriums baldmöglichst veröffentlicht; eine Zurückhaltung derselben findet nicht statt. Infolge des überaus raschen Vorschreitens der Armeen sind die Truppenteile selbstverständlich nicht in der Lage, die Listen sogleich nach einem Gefecht einzureichen, daher öfters ein verhältnismäßig spätes Eintreffen in Berlin. Von mehreren Regimentern usw. sind bis jetzt überhaupt noch keine Verlustlisten eingegangen.
  2. Die Namen der Gefechte werden von jetzt ab, soweit sie mit Sicherheit bekannt sind, in den Verlustlisten angegeben werden.
  3. Die bei den Namen der Verwundeten usw. angegebenen Orts- und Kreisnamen beziehen sich auf den Geburtsort des Betreffenden.
Berlin, den 19. September 1914
Das Kriegsministerium N. B.
II.
Etwaige Anfragen wegen des Inhalts der Verlustlisten kann nur das Zentral-Nachweisebureau des Kriegsministeriums, Berlin NW. 7, Dorotheenstraße 48, beantworten. Wünsche, betreffend den Bezug der Verlustlisten, sind nicht an das Zentral-Nachweisebureau des Kriegsministeriums, auch nicht an die den Druck ausführende Druckerei, sondern lediglich an die zuständigen Postämter zu richten.
Berlin, den 22. September 1914.
Das Kriegsministerium N.B.