Weiler (GOV)
Weiler ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Weiler. |
Der Begriff
Ein Weiler ist eine kleine Siedlung in der Größe zwischen Hof und Dorf. Diese zeichnet sich durch unregelmäßig angeordnete Hofstellen, deren Felder vielfach eine Blockflur (Weilerflur) bilden, aus. Die Entstehung der Weiler ist verschieden und umstritten.
Zum Teil sind es alte bäuerliche Siedlungen (Bauernweiler, Sippenweiler), zum Teil gutsherrliche oder grundherrliche Gründungen, im Osten alte slawische Siedlungen. Sie entstanden häufig durch Rodung. Wegen ihrer geringen Größe bilden die Weiler meist keine selbständige Gemeinde. [1]
Eine preußische Definition aus dem Jahr 1827 besagt, dass ein Inbegriff von sechs bis zwölf Wohnungen als Weiler bezeichnet ist. [2]
Einzelne Definitionen
Bayern - heute
In Bayern ist eine Einöde eine Siedlung mit einem oder zwei Wohngebäuden. Eine Ansiedlung von drei bis neun Wohngebäuden bezeichnet man als Weiler. Ab zehn Wohngebäuden handelt spricht man bei einer Ansiedlung von einem Dorf. Dies ist durch eine Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 18.10.1950 so geregelt worden.
GOV-Objekttyp
69 - Weiler - {eng=hamlet, deu=Weiler, rus=крестьянская усадьба}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Weiler,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987.
- ↑ Regierungsbezirk Aachen/Statistik 1827