Sozialgericht

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Der Begriff

Das Sozialgericht (SG) ist das Gericht erster Instanz innerhalb der deutschen Sozialgerichtsbarkeit.[1]

Einzelne Definitionen

GOV-Objekttyp

197 - Sozialgericht - {deu=Sozialgericht}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Sozialgericht,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Es gibt keine untergeordneten Objekte.

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Das übergeordnete Objekt ist das zugehörige Landessozialgericht. Am Objekt/Objekttyp Sozialgericht steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung des Landessozialgerichtes>,
 ist (auf deu) Sozialgericht,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Artikel Sozialgericht. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.