Erzstift

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Der Begriff

Ein Erzstift (Fürsterzbistum) bezeichnet den Kirchenbesitz und die Liegenschaften eines Erzbischofs. Die Erzstifte waren bis kurz vor dem Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation die weltlichen Landesherrschaften der Erzbischöfe in ihrer Eigenschaft als weltliche Fürsten. Der Begriff des Erzstifts ist zu unterscheiden vom Erzbistum (Erzdiözese), in dem die Erzbischöfe die geistliche Oberleitung innehatten. [1]

In historischen Karten und manchen Texten und findet sich, abweichend von dieser Definition, häufig die Bezeichnung "Erzbistum" für das weltliche Territorium.

GOV-Objekttyp

182 - Erzstift - {deu=Erzstift}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Erzstift,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV_Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Siehe auch Erzbistum

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Artikel Erzstift. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.