Bundesstaat

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Der Begriff

Bundesstaat ist die Verbindung mehrerer Staaten zu einem Gesamtstaat. Dieser entscheidet über alle Fragen, die für Einheit und Bestand des Ganzen wichtig sind. Die Gliedstaaten, die ebenfalls als Bundesstaaten bezeichnet werden, behalten ihre Staatlichkeit und nehmen an der Willensbildung des Ganzen teil. Die Verteilung der Aufgaben beider ist üblicherweise in den Verfassungen geregelt. [1]

Einzelne Definitionen

GOV-Objekttyp

130 - Bundesstaat - {eng=state, deu=Bundesstaat}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Bundesstaat,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

siehe auch Bundesland, Freistaaat und Kanton

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. DTV Brockhaus Lexikon, Wiesbaden 1982