Stiftung Stoye/Band 45/015
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Stiftung Stoye/Band 45 | |
<<<Vorherige Seite [014] |
Nächste Seite>>> [016] |
Datei:Stoye Band 45.pdf
Einleitung Parallel kommt ab 1403 ein zweites größeres Siegel vor. Es zeigt ebenfalls eine Bastion mit Zinnen und einen Etagenturm. An der Mauer lehnt ebenfalls ein Schild mit einem Löwen. Weiterhin hat das Siegel rechts und links vom Turm noch zwei Schilder, auf denen ein nach dem Turm zugekehrter Löwe steht. (Abb. 3). Es kommt bis 1466 vor. Danach entsteht ein neues Siegel mit den Wappenbildern, welche in den heutigen Altenburger Stadtwappen noch zu finden sind. Das kreisförmige Siegel zeigt eine Bastion mit Zinnen und Turm. An der Bastion lehnt wiederum ein Schild mit einem Löwen. Rechts und links vom Turm werden eine Hand und eine Rose gezeigt. (Abb. 4). Zu dieser Hand im Wappen existiert eine Sage: Im Januar 1296 wurde Friedrich der Freidige in seiner Herberge, der Sage nach im Schwarzen Bär, bei Tische von einem Schwaben aus dem Gefolge des Königs angefallen . Ein dazwischen springender Freiberger Bürger beschützte ihn. Dabei wurde ihm seine Hand, die den Todesstreich auf Friedrich auffing, abgeschlagen. Die Hand des Freiberger Bürgers hat nichts mit der Hand im Stadtwappen zu tun. Diese bezeichnet lediglich die Gerichtsbarkeit der Stadt und erscheint erst im Wappen der Stadt nach 1466. Um 1600 wurden Rose und Hand im Wappen getauscht. Die Hand wurde als das wichtigere Symbol heraldisch rechts im Wappen platziert. Das heutige Wappen zeigt eine silberne zinnenbewehrte Mauer mit einem dahinterliegenden silbernen Turm. An der Mauer lehnt ein Wappen der Markgrafschaft Meißen mit goldenem Grund und einem ungekrönten schwarzen Löwen mit roter Zunge. Heraldisch rechts2 ist auf rotem Grund eine silberne rechte Hand als Zeichen der niedern und hohen Gerichtsbarkeit zu erkennen. Heraldisch links befindet sich auf silbernen Grund eine fünfblättrige rote Rose mit goldenen Samen und grünen Kelchblättern (Abb. 5). Abb. 5 2 Rechts und links ist heraldisch so zu verstehen, dass der Schildträger den Schild vor sich hält und von ihm aus die Felder des Schildes mit links und rechts bezeichnet werden. 15 | |
<<<Vorherige Seite [014] |
Nächste Seite>>> [016] |
PDF zum Buch |