Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/032

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 5.


23) wegen Entwendung 11
24) " Beleidigung gegen Behörden 1
25) " verbotener Wanderschaft in’s Ausland 49
26) " unerlaubten Aufenthalts 12
27) " unerlaubten Beherbergens 430
28) " versäumter und vernachlässigter Nachtwache 256
29) " Verbreitung verbotener Lotterieloose 14
30) " Beeinträchtigung der Briefpost 13
31) " Quacksalberei 9
32) " Mitnahme von Personen auf dem Briefkarren 9
33) " Führung falschen Maßes und Gewichts 399
34) " Verweigerung des Visa’s im Patrouillenbuch 1
35) " Verbreitung falschen Geldes 4
Summe
14395
Dieses wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, am 2. Februar 1853.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
v. Dalwigk.
v. Lehmann.


Bekanntmachung
bezüglich der Aufhebung der Großherzoglichen Posthalterei Langen und der Extrapostdistanzen zwischen Großgerau und Offenbach und Dieburg und Offenbach resp. Frankfurt.

Nachdem wegen Aufhebung des Poststalles in Langen die diesem zukommenden Dienstleistungen den benachbarten Posthaltereien übertragen werden müssen, so wird, unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 26. October v. J., Regierungsblatt Nr. 53, weiter bestimmt, daß auch den Posthaltereien zu Großgerau, Offenbach und Dieburg die vorkommenden Posthaltereidienstleistungen, über Langen hinaus, zugetheilt worden sind. Demzufolge ist auch die Extrapostentfernung zwischen Großgerau und Offenbach auf 2 1/8 Station, diejenige zwischen Dieburg und Offenbach resp. Frankfurt - über Sprendlingen, Dreyeichenhain und Offenthal - auf 2 1/8 Station festgesetzt, dagegen bei der Leitung auf der Chaussee über Langen die deßfallsige ältere Bestimmung beibehalten worden.

Darmstadt, den 31. Januar 1853.