GOV-Daten Evangelische Kirche von Westfalen
GenWiki & GOV
Organisation
Die kleinste organisatorische Einheit der Evangelischen Kirche von Westfalen ist die Kirchengemeinde. Gem. [1] Artikel 6
Jede Pfarrstelle gehört zu einer oder mehreren Kirchengemeinden. Gem. [1] Artikel 12
Hat eine Kirchengemeinde mehrere Pfarrstellen, werden Pfarrbezirke eingerichtet. Gem. [1] Artikel 26
Die Kirchengemeinden sind zu Kirchenkreisen zusammengeschlossen. Gem. [1] Artikel 84
Die Kirchenkreise bilden die Landeskirche. Gem. [1] Artikel 4
Historie der Strukturreformen
Die Evangelische Kirche von Westfalen umfasst das gebiet der Kirchenprovinz Westfalten der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union.
Modellierung im GOV
Religion
Die Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche von Westfalen gehören folgenden Bekenntnissen (gemäß Liste der Konfessionen) an:
- evangelisch-lutherisches Bekenntnis: lu
- evangelisch-reformiertes Bekenntnis: rf
- evangelisch-uniertes Bekenntnis: un
Modellierung der kirchlichen/staatlichen Organisation
(Organisationseinheit => GOV-Objekt)
Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen/staatlichen Organisation
Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden
Beziehung zu Objekten der kirchlichen Verwaltung
Beziehung zu Archiven
Gesetze
[1] Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 1. Dezember 1953, neu bekanntgemacht am 14. Januar 1999, zuletzt geändert am 5. November 1999. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘