Findbuch

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Version vom 15. Februar 2007, 18:49 Uhr von Ernestus (Diskussion • Beiträge) (Ergänzung gedruckte sowie im Internet veröffentlichte Findbücher)
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Ein Findbuch oder Repertorium (von lat. reperio = auffinden, entdecken, ermitteln) gehört zu den sogenannten Findmitteln eines Archivs. Die Findmittel sind das Ergebnis der Arbeit des Archivars. Hier sind die Bestände eines bestimmten abgegrenzten Sammelgebietes eines Archivs verzeichnet und erschlossen. Sie sind oft handschriftlich oder auch maschinenschriftlich erstellt. Die einzelnen Bestände werden inhaltlich kurz beschrieben und ihre Signatur, unter der sie im Archivmagazin auffindbar sind und unter der sie in späteren Veröffentlichungen zu zitieren sind, genannt. Bei besonders alten Findbüchern kann es vorkommen, dass inzwischen die Bestände neu geordnet wurden. Dann sind Konkordanzlisten mit hinzuziehen, um die korrekte Signatur zu ermitteln.

Handschriftliche Findbücher sind oft in Deutscher Schrift verfasst, so dass sie selbst für viele Anfänger der Genealogie schon eine kleine Herausforderung darstellen. Die meisten Findbücher stehen in vielen Archiven frei benutzbar im Benutzerlesesaal zur Verfügung.

Zum Teil werden Findbücher in Buchform veröffentlicht und sind so auch für nicht ortsansässige Benutzer des Archivs über die Fernleihe verfügbar (z.B. viele Repertorien des Staatsarchivs Marburg).

Zunehmend werden Findbücher in Form von Datenbanken erstellt. Einige Archive stellen diese, soweit vorhanden, auch im Internet bereit, z.B. die hessischen Staatsarchive (Wiesbaden, Marburg und Darmstadt) im Rahmen von HADIS.

Vergleiche
Artikel Repertorium. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.