GOV-Daten Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers
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Organisation
Die kleinste Organisationseinheit der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers ist die Kirchengemeinde. Sie kann in den Formen der Orts-, Anstalts- oder Personalgemeinde bestehen. Gem [1] Artikel 23/24
Jedes Pfarramt betreut eine oder mehrere Kirchengemeinden. Gem [1] Artikel 23 und 26
Kapellengemeinden sind selbstständige Teile einer Kirchengemeinde. Gem [1] Artikel 29
Mehrere Kirchengemeinden bilden einen Kirchenkreis. Gem [1] Artikel 50
Kirchenkreise können zu einem Kirchenkreisverband zusammengeschlossen werden. Gem [1] Artikel 52 Der Stadtkirchenverband Hannover besitzt eine Sonderstellung. Gem [1] Artikel 115
Die Kirchenkreise bilden die Landeskirche. Gem [1] Artikel 50
Die Sprengel sind Tätigkeitsbereich der Landesuperintendenten. Gem [1] Artikel 68
Die Klöster bilden eigene Eiheiten in der Kirchenorganisation. Gem [1] Artikel 106 - 114
Historie der Strukturreformen
Modellierung im GOV
Religion
hat Konfession ,
Modellierung der kirchlichen/staatlichen Organisation
(Organisationseinheit => GOV-Objekt)
Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen/staatlichen Organisation
Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden
Beziehung zu Objekten der kirchlichen Verwaltung
Beziehung zu Archiven
Gesetze
[1] Verfassung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers vom 11. Februar 1965, neu bekanntgemacht am 1. Juli 1971, zuletzt geändert am 16. Dezember 1999. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘