Fron
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Berufsbezeichnung
auch: Fronbote
Bedeutung: Frôn = praeco (lat.) = Amts- oder Gerichtdiener
“auch „geschworener Frone“ mit Ladungs- und Pfändungsbefugnis, Kontrollfunktionen und Anzeigepflicht
Beispiel: Lippramsdorfer Mark/1515 Holtdingsprotokoll
Fronen trugen ähnlich dem Richter den roten Mantel und führten in der Hand einen weißen Stab.